Neuer Bürgerservice:Bauanträge digital einreichen

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Was in 50 Städten und Landratsämtern in Bayern schon länger angeboten wird, soll vom 1. Juni auch in der Stadt Erding möglich sein. Die "analoge" Antragstellung in Papierform bleibt aber weiterhin möglich.

In 50 Städten und Landratsämtern in Bayern geht es schon, vom 1. Juni an auch in der Stadt Erding: Bauanträge können dann auch digital eingereicht werden. Das neue Angebot betrifft in erster Linie bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser wie Architekten oder Handwerksmeister. Die digitale Antragstellung erfolgt über das BayernPortal, teilt Pressesprecher Christian Wanninger mit. Die bisherige "analoge" Antragstellung in Papierform bleibe aber weiterhin möglich.

Der digitale Bauantrag ermögliche es, Bauanträge über ein Online-Formular direkt beim zuständigen Amt einzureichen. Auch die am Computer entworfenen Pläne können unmittelbar dem Online-Antrag angehängt werden. Beim Ausfüllen werden zahlreiche Hilfestellungen gegeben, zum Beispiel werde auf erforderliche Bauvorlagen hingewiesen. Dadurch werden Bauanträge vollständiger und die Bearbeitungszeiten reduziert, wie Bayerns Bauminister Christian Bernreiter schreibt. Für die Beratung von Bauherren oder Planern seien aber weiterhin die Gemeinden erste Ansprechpartnerinnen. Diese würden auch im Genehmigungsprozess mit einbezogen. Das neue Verfahren umfasst unter anderem Bauanträge, Anträge auf Vorbescheid und Teilbaugenehmigungen, Änderungsanträge zu einem laufenden oder genehmigten Verfahren sowie Baubeginnsanzeigen und Anzeigen der Nutzungsaufnahme und Beseitigung.

Während das BayernPortal mit seinen Online-Assistenten ein kostenloses Angebot der Bayerischen Staatsregierung sei, würden für die Baugenehmigung unverändert Kosten nach dem Kostengesetz und -verzeichnis erhoben, so Christian Wanninger weiter. Keine Änderungen ergäben sich auch bei den Nachbarunterschriften, sie müssten weiter selber eingeholt werden. Im Online-Assistenten ist aber lediglich mit "Unterschrift liegt vor" oder "Unterschrift liegt nicht vor" anzugeben, welche Unterschriften dem Bauherrn, beziehungsweise dem Entwurfsverfasser, vorliegen. Die Originalunterschriften benötige die Stadt nicht. Eine Ausfertigung der Baugenehmigung wird allen Nachbarn zugestellt, die mit "Unterschrift liegt nicht vor" angegeben wurden.

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