Taufkirchen:Autowäsche künftig auch am Sonntag

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In Taufkirchen kann man jetzt auch am Sonntag sein Auto waschen. (Foto: Renate Schmidt)

Gemeinde erlässt Ausnahmegenehmigung zum Feiertagsgesetz und wird damit zum Vorreiter im Landkreis.

Von Thomas Daller, Taufkirchen

Das Bayerische Feiertagsgesetz verbietet an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen „öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen“. Allerdings sieht es dabei Ausnahmen vor, wenn dies von einer Gemeinde so gewünscht wird. Das betrifft insbesondere den Betrieb von Autowaschanlagen. Der Taufkirchener Gemeinderat hat von dieser Möglichkeit in der vergangenen Sitzung Gebrauch gemacht und mit 15 zu acht Stimmen mehrheitlich so beschlossen.

Die Regelung ist dennoch kein Freibrief, eine Waschanlage wie an den Werktagen zu betreiben, es gibt auch nach dieser Entscheidung noch Einschränkungen. So bleibt der Betrieb an bestimmten Feiertagen weiterhin untersagt, dazu zählen Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Pfingstsonntag, Pfingstmontag sowie Erster und Zweiter Weihnachtstag. An den erlaubten Feiertagen ist der Betrieb auch erst von 12 Uhr an gestattet. Und es ist nur das Waschen erlaubt, die Benutzung der Staubsauger jedoch nicht. Zudem muss darauf geachtet werden, dass die Waschanlage die Immissionsschutzwerte einhält.

Taufkirchen ist damit Vorreiter im Landkreis, in Dorfen oder Erding gibt es diese Ausnahmeregelung nicht. Vorbild ist dabei der Markt Velden im niederbayerischen Landkreis Landshut, wo laut Georg Schmittner, Sachbearbeiter der Gemeinde, sonntags die Autos „Schlange stehen“. „Bei der Bevölkerung scheint der Bedarf da zu sein“, sagte Schmittner in der Gemeinderatssitzung.

Die Meinungen im Gemeinderat gingen allerdings auseinander. Eine Rolle spielte dabei auch, dass es drei Waschanlagen in Taufkirchen gibt, zwei innerorts, eine außerhalb auf dem Firmengelände der Spedition Fürmetz. Mit letzterer dürfte es kaum Probleme geben, vermuteten einige Gemeinderäte, aber innerorts, in der Nähe von Siedlungen, müsse man mit Konflikten aufgrund des Lärms rechnen.

Sousa Balderanou (CSU) plädierte aus Eigennutz für eine Öffnung: „Unter der Woche habe ich nie Zeit.“ Der zweite Bürgermeister Christoph Puschmann sagte, „als CSUler“ werde er den Sonntag weiterhin ehren und nicht zum Autowaschen nutzen. Aber das habe jeder selbst in der Hand, „andere sind vielleicht darauf angewiesen“.

Dritter Bürgermeister Manfred Slawny (SPD) sagte, „da hat es sich der Gesetzgeber leicht gemacht und den Gemeinden den Schwarzen Peter zugeschoben“. Er sei skeptisch, „da ist das Konfliktpotenzial größer als der Nutzen“.

Bernd Friedrich, ebenfalls SPD, sagte, er sei absolut dagegen. Montag bis Samstag um 20 Uhr sei völlig ausreichend. Das sei ein „Scheinbedarf“, es würden immer Argumente gesucht, warum dieser oder jener Laden am Sonntag geöffnet werden sollte. Dabei werde übergangen, dass dadurch immer mehr Menschen sonntags arbeiten müssten. Das sei im Sinne eines „Manchesterkapitalismus“. „SB-Waschanlagen haben kaum Personal“, entgegnete daraufhin Nikolaus Kronseder (CSU).

Thomas Unterreitmaier (CSU) wies darauf hin, dass Tankstellen ohnehin sonntags geöffnet hätten, zu denen die Waschanlagen meist gehören. „Ich würde das nicht so eng sehen.“

Slawny vertrat die Ansicht, dass der Gemeinderat keine Entscheidungen über die Köpfe der Anwohner hinweg treffen sollte: „Damit werden wir keine Lorbeeren ernten.“ Harald Vollmer (AfD) sprach sich dennoch dafür aus, die Waschanlagen am Sonntag zu öffnen, denn dies führe zu „mehr Gewerbesteuereinnahmen“. Daraufhin erfolgte die Abstimmung, bei der die Genehmigung mit 15 zu 8 mehrheitlich beschlossen wurde.

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