Aufsichtsbeschwerde:Beschwerde bei Regierung

In Vaterstetten gibt es erneut Streit um die Märkte in Parsdorf

Von Wieland Bögel, Vaterstetten

Die Parsdorfer Sonntagsmärkte werden ein Fall für die Regierung von Oberbayern. An diese hat nun der AfD/FBU-Gemeinderat Manfred Schmidt eine Aufsichtsbeschwerde gerichtet. Schmidt beschwert sich nicht über seine Gemeinde, welche die Sonntagsöffnungen erlaubt hat, sondern über das Landratsamt Ebersberg. An dieses hatte sich Schmidt im November gewandt, nachdem der Gemeinderat die Marktsonntage erlaubt hatte. Nun kritisiert er, dass das Landratsamt seine Einwände zu spät und ungenügend behandelt habe. Dabei kann man Schmidts Beschwerde bei der Kreisbehörde als Teilerfolg werten: Das Amt legte der Gemeinde Vaterstetten nahe, ihre Rechtsverordnung über die Sonntagsöffnungen in Parsdorf zu überarbeiten. Im neuen Regelwerk, über das der Gemeinderat am Donnerstag abstimmen soll, wird der Geltungsbereich deutlich eingeschränkt, demnach dürfen nur Geschäfte "im Bereich des Gewerbegebietes westlich der Gruber Straße" ihre Waren feilbieten, statt wie zuvor im gesamten Ort Parsdorf.

Hintergrund der Beschwerde sind zwei Urteile des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) im vergangenen Jahr. So wurde der Stadt München untersagt, den Geschäften innerhalb des Altstadtrings zu erlauben, zum Stadtgründungsfest zu öffnen. Im zweiten Fall ging es um einen Möbelmarkt in Aschheim, der sich mittels einer Autoshow auf seinem Parkplatz die Sonntagsöffnung sichern wollte - was das Gericht aber ablehnte. Beide Male geschah dies mit Verweis auf das Bundesverwaltungsgericht, dieses hatte im Mai geurteilt, eine Sonntagsöffnung sei nur dann zulässig, wenn sie gewissermaßen als Anhängsel einer Veranstaltung, wie etwa eines Jahrmarktes, geschehe. Dieser müsse die Hauptattraktion sein, nicht die Einkaufsmöglichkeit.

Für Schmidt ist aber gerade dies in Parsdorf nicht der Fall. Dort gibt es zwar an vier Sonntagen im Jahr einen Markt auf dem Parkplatz eines Möbelhauses. Dass dabei aber gleichzeitig Schrankwände und Sofas feil geboten werden, dagegen setzt sich der Politiker zur Wehr. 2011 zog er bis zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BVG) - allerdings ohne Erfolg. Ob die Urteile des BVG und des VGH nun das Ende der Sonntagsveranstaltungen in Parsdorf einleiten, ist nicht sicher. Denn zum einen wartete das Möbelhaus nach Einführung der Jahrmärkte einige Jahre, bis man den Antrag auf Sonntagsöffnung stellte. Damit könnte - anders als in Aschheim - der Markt als traditionelle Veranstaltung gelten, an welche sich die örtlichen Geschäfte anschließen. In diese Richtung geht auch die nun geänderte Verordnung: Durch den verkleinerten Umgriff soll sichergestellt werden, dass wirklich nur im direkten Umfeld des Marktes eingekauft werden kann.

Schmidt reicht diese Änderung nicht. Er fordert die Regierung auf, nicht nur die von der Gemeinde nun zurückgezogene Rechtsverordnung für ungültig zu erklären, sondern ihr auch zu untersagen, eine neue zu beschließen. Denn sein Ziel bleibe nach wie vor, "verkaufsoffene Sonntage überhaupt nicht mehr zu ermöglichen". Außerdem wirft er dem Landratsamt vor, seine bereits im November an die Behörde gerichtete Beschwerde zu langsam bearbeitet zu haben.

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