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Au genehmigt Antrag:Keine Einwände gegen Keller-Friseur

Wer will, der kann sich bald in einem Einfamilienhaus am Bäckerfeld in Au die Haare schneiden lassen. Der Bauausschuss des Marktgemeinderats hat einen entsprechenden Nutzungsänderungsantrag genehmigt. Laut Bebauungsplan sind am Bäckerfeld "nicht störende Handwerksbetriebe" zulässig. "Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe" können ausnahmsweise zugelassen werden. Die Antragsteller wollen im Untergeschoss ihres Einfamilienhauses einen Kosmetikraum und einen Friseursalon einrichten. Die künftige Betreiberin hat in einer Betriebsbeschreibung versichert, dass sie alle Arbeiten selbst ausführt. Das Kosmetikstudio will sie vorerst noch nicht betreiben.

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Quelle:
SZ vom 18.04.2017 / beb
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