Asylpolitik:Ende der Barauszahlung

Lesezeit: 2 min

Sozialleistungen werden von Mai an auf Bankkonten überwiesen

Die Flüchtlings-Geldkarte Kommunal Pass war eine spezielle Erdinger Erfindung, die seit ihrer Einführung 2016 in der Kritik stand und sogar den Sozialausschuss des bayerischen Landtags beschäftigte. Mit der durch Betrug verursachten Pleite des Zahlungsdienstleisters Wirecard im Juni 2020 fand der Kommunal Pass ein ihm gemäßes, unrühmliches Ende. Seit er nicht mehr funktionierte, mussten Geflüchtete die ihnen zugeteilten Sozialleistungen einmal im Monat bei Barauszahlungen im Landratsamt persönlich abholen, Corona-Pandemie hin oder her. Neun Monate lang wurde im Landratsamt Erding überlegt, wie man es besser machen könnte. Nun folgt man dem Beispiel anderer Landkreise, die die Sozialleistung für geflüchtete Menschen schon seit Jahren auf Bankkonten auszahlen "Die bisherige Praxis der Barauszahlung wird ab Mai 2021 umgestellt", heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamts, "die Leistungen werden dann per Banküberweisung transferiert". Die Regierung von Oberbayern habe diesem Verfahren "ausdrücklich zugestimmt".

Der Kommunal Pass war umständlich und funktionierte oft schlecht. Andreas Knorr, der Leiter des Fachbereiches Asylmanagement, lässt dennoch mitteilen, dass "einige Leistungsempfänger bereits gefragt haben, wann der Kommunalpass wieder zurückkommt". Vielleicht waren diese Nachfragen pessimistisch gemeint. Tatsächlich hat das Landratsamt nach eigenem Bekunden zunächst daran gedacht, den Kommunal Pass irgendmöglich fortzuführen, aber weit und breit keine Ersatzkarte gefunden.

Von Mai an erhält "jeder Leistungsempfänger über 18 Jahre" seine monatlichen Zuwendungen - etwa 20 Prozent weniger als der Hartz IV-Regelsatz - auf ein eigenes Konto. Ehepaare brauchen nur ein Konto, wobei nachgewiesen werden muss, dass beide Partner Zugriff darauf haben. Zunächst war beabsichtigt worden, Ehepaare dazu zu verpflichten, zwei getrennte Konten zu besitzen. Laut dem Landratsamt haben "die Sparkassen und VR-Banken zugesichert, dass jeder Asylbewerber ein Konto eröffnen kann". Dieser Hinweis ist in etwa so überflüssig, wie der Vermerk auf einer Apfelsaftflasche, dass der Saft ohne Konservierungs- und Farbstoffe hergestellt sei. Das ist Gesetz. Ebenso sind alle Banken und Sparkassen gesetzlich dazu verpflichtet, auch geflüchteten Menschen eine Konto zu ermöglichen.

Die Pressemitteilung schließt einer Mitteilung von Landrat Martin Bayerstorfer (CSU): "Ich möchte die Gelegenheit nutzen, und den Mitgliedern der Helferkreise erneut für ihr Engagement und ihre Unterstützung für die Geflüchteten in unserem Landkreis danken. Mit dem System der Banküberweisung können wir wieder ein einheitliches Vorgehen praktizieren, das weder die Asylbewerber noch die Verwaltung über Gebühr belastet. Und selbstverständlich tragen wir auch dem berechtigten Einwand Rechnung, dass durch den Wegfall der Barauszahlungstage das Risiko für eine Ansteckung mit dem Coronavirus verringert werden kann."

© SZ vom 26.03.2021 / flo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: