Im Museum Erding:Heimatforscher laden zum Empfang

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Archäologen bei der Arbeit in Eichenkofen im März 2022. Dort wurde ein römischer Friedhof entdeckt. Die Freude hielt sich beim Kiesgrubenbesitzer in Grenzen. (Foto: Stephan Görlich)

Archäologischer Verein verleiht Archäologiepreis und startet Unterschriftenaktion gegen Veranlasserprinzip.

Von Thomas Daller, Erding

Der Archäologische Verein Erding startet nach drei Jahren Corona-Unterbrechung das neue Jahr wieder mit dem Archäologischen Neujahrsempfang im Museum Erding. Der Empfang findet am Montag, 9. Januar, von 20 bis 22.30 Uhr im Foyer des Museums statt. Museumsleiter Harald Krause befasst sich in einem Vortrag mit dem archäologischen Rückblick auf die Jahre 2020 bis 2022 in Stadt und Landkreis Erding. Darüber hinaus wird auch das neue Vereinsheft druckfrisch vorliegen. Zudem will sich der Verein mit einer Unterschriftenaktion gegen das Veranlasserprinzip bei bauvorgreifenden Rettungsgrabungen positionieren.

Der Archäologische Neujahrsempfang im Museum Erding hatte sich in den vergangenen Jahren in der Kulturszene Erdings und weit darüber hinaus zu einem festen Bestandteil der Erdinger Heimatforschung entwickelt. Neben einem vielfältigen und kurzweiligen Vortragsprogramm über die archäologischen Entwicklungen, Forschungen und Ausgrabungen der Jahre 2020-2022 wird zum siebten Mal der Archäologiepreis Erding verliehen. Wichtige Ausgrabungen fanden beispielsweise in Dorfen, an der Flughafentangente sowie im Stadtgebiet von Erding in Pretzen, Altham, Eichenkofen, Langengeisling, Erding-West, am Rennfeldweg sowie Poststadel und in der Erdinger Altstadt statt.

Im zweiten Vortragsteil werden ehrenamtliche, schulische und universitäre Projekte vorgestellt und ein Rückblick auf das trotz Pandemie vielgestaltige Vereinsgeschehen der vergangenen drei Jahre reflektiert. Für die musikalische Umrahmung sorgt Rudi Koller mit Team. In der Pause werden Getränke und ein Buffet angeboten.

Wenig Aussicht auf finanziellen Ausgleich durch den Freistaat

Ferner will sich der Archäologische Verein an diesem Abend auch mit einer Unterschriftenaktion politisch positionieren. Dabei geht es um die anstehenden Änderungen im Bayerischen Denkmalschutzgesetz. Sehr kritisch sieht der Archäologische Verein dabei die im Gesetzentwurf vorgesehene Verankerung des sogenannten Veranlasserprinzips. Die Kosten für bauvorgreifende Rettungsgrabungen hat somit fortan weiterhin der entsprechende Bauherr "im zumutbaren Kostenumfang" zu übernehmen, egal ob ein privates, kommunales oder gewerbliches Bauvorhaben. Auch Bundesbauprojekte wie Autobahnen oder Eisenbahntrassen fallen zukünftig unter das entsprechende Gesetz.

Leider zeige der Grabungsalltag in Stadt und Landkreis Erding seit vielen Jahren, heißt es in einer Pressemitteilung, dass bezüglich der "Zumutbarkeit" für betroffene Bauherren nur wenig Aussicht auf finanziellen Ausgleich durch den Freistaat Bayern bestehe. "Auch eine steuerliche Entlastung über die Höhe der Grabungskosten war und ist beispielsweise aktuell nicht vorgesehen." Der öffentliche Unmut sei groß, besonders bei privaten Bauherren, die sich immer wieder mit nicht planbaren Kosten konfrontiert sehen.

Die Erfahrung mit Blick auf die in Aussicht gestellte "Belohnung" der neuen Gesetzgebung lehre, dass in Zukunft nur in seltenen Fällen Funde zu Tage treten würden, die eine spürbare "Deckelung" der entstandenen Grabungskosten bedeuten würden. Bei geschätzt 99 Prozent der Ausgrabungen kämen nämlich keine Funde zu Tage, die einen Verkehrswert von über 1000 Euro aufweisen. Zumeist handele es sich um Siedlungsspuren wie Pfostenlöcher, Abfallgruben, Brunnen, Mauerzüge und Werkplätze mit Scherben- und Knochenfunden, die in ihrer Einmaligkeit und Authentizität einen unersetzlichen heimatkundlich-kulturhistorischen Wert besitzen - aber eben keinen konkreten monetären "Verkehrswert".

Der AVE startet an diesem Abend eine Unterschriftenaktion, die ein zielgerichtetes Überdenken des aktuellen Gesetzesentwurfs bezüglich des Veranlasserprinzips von der Bayerischen Staatsregierung fordert. Insbesondere sollten Grabungskosten bei privaten Bauvorhaben direkt ab einer konkret im Gesetz zu benennenden Summe durch einen staatlichen Fond entschädigt beziehungsweise durch mögliche Steuerabschreibungen gefördert werden.

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