Vier Tage Sozialdienst muss ein 19-Jähriger leisten, der nach Ansicht der Staatsanwaltschaft und Amtsrichter Michael Lefkaditis mit Absicht einen Kühlergrill an einem Auto mit einem Fußtritt beschädigt hat. Vom Vorfall selber hat es vor Gericht zwei Versionen gegeben. In der einen war der 19-Jährige selber Opfer, in der anderen der Angreifer. Letztlich überzeugte Lefkaditis das Schadensbild und die Aussage des sachbearbeitenden Polizisten, dass der Schaden nur durch einen gezielten Fußtritt entstanden sein kann, nicht aber dadurch, dass der Angeklagte angefahren worden sei.
Schon der Auslöser der Sachbeschädigung am 27. Oktober 2022 gegen 23.30 Uhr am Parkplatz der Kreis- und Stadtsparkasse Erding-Dorfen in Taufkirchen war umstritten. Laut dem Angeklagten hatte sein Kontrahent, den er aus der Schule noch kennt, ihn innerorts mit weit überhöhter Geschwindigkeit überholt. Sogar von Tempo 120 war die Rede. Als er ihn am nächsten Tag auf dem Parkplatz gesehen habe, habe er ihn zur Rede stellen wollen. Der Autofahrer habe aber kein Interesse gehabt und sei rückwärts aus der Parklücke gefahren. Dabei habe die Stoßstange ihn auf Kniehöhe gestreift. Irgendwie sei er dann vor dem Auto des anderen gestanden und der habe im Leerlauf immer wieder Gas gegeben, um ihm wohl Angst zu machen, dass er gleich losfahren werde. Aus Panik habe er dann ein Bein gehoben und sei dabei von der Fahrzeugfront getroffen worden.
Die Version des Geschädigten wurde zum größten Teil von seinem Beifahrer gedeckt
Eine Version, die ein unbeteiligter Zeuge, der an der Sparkasse Geld am Automaten holen wollte, zumindest teilweise bestätigte und sogar vor Gericht vormachte, wie es aus aus zehn bis 15 Metern Abstand ausgesehen hat, als der Angeklagte das Bein hob. Auf Nachfrage von Lefkaditis musste er aber zugeben, dass er nicht gesehen habe, was tatsächlich vor dem Auto geschah, ob es nicht vielleicht doch einen Tritt gegeben habe.
Die Version des Geschädigten wurde zum größten Teil von seinem Beifahrer gedeckt. Er sagte, dass er sich sicher sei, dass er am Vortag niemanden mit weit überhöhtem Tempo innerorts überholt habe. Sie haben damals dort auf zwei Freunde gewartet, die am Busbahnhof ankommen sollten, als der Angeklagte ans Auto herangetreten sei. Der habe ihn ziemlich angeraunzt und ihm sogar Schläge angedroht. Er sei dann rückwärts aus der Parklücke und habe beim Ausschwenken tatsächlich ganz leicht das Bein des Angeklagten wohl berührt. Er habe danach wegfahren wollen, aber der Angeklagte habe sich vor sein Auto gestellt. Er sei dann immer ganz langsam ein Stück vorgefahren, um dem anderen zu signalisieren, dass er zur Seite gehen soll. Da habe der Angeklagte gegen den Kühlergrill getreten. Schaden laut Kostenvoranschlag: rund 770 Euro.
Die Schäden würden eher zu einem Tritt passen, meinte der Polizist
Die Polizei stellte ebenfalls einen Schaden am nächsten Tag fest. Die Risse im Hartplastik des Kühlergrills könnten nicht von einer Berührung von einem eher weichen Bein herstammen, sagte der die Anzeige aufnehmende Polizist. Bis fünf Stundenkilometer passiere da nichts, die Schäden würden eher zu einem Tritt passen.
Richter Lefkaditis verurteilte letztlich den Angeklagten nach Jugendstrafrecht. Bei dem Vorfall habe es sich um ein "jugendtypisches Verhalten" gehandelt. Der 19-Jährige habe die "Sache" selber in die Hand nehmen und sie "ausfechten" wollen, statt zur Polizei zu gehen oder die Sache einfach auf sich beruhen zu lassen. Letztlich habe sich alles aufgeschaukelt "und dann lässt man sich zu so was hinreißen", sagte der Amtsrichter. Neben der Ableistung von vier Tagen Sozialdienst muss der 19-Jährige auch die Verfahrenskosten übernehmen.