Amtsgericht:Partynacht mit Folgen

Schwerer Vorwurf: Ein junger Mann soll einer damals 15-jährigen in Taufkirchen die Droge Speed gegeben haben

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Den Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft gegen den heute 23-Jährigen erhob, wog schwer: Er soll am 13. Oktober 2018 einer damals 15-Jährigen auf einer Party in Taufkirchen Amphetamine in Form von Speed gegeben haben. Dies erfüllt den Straftatbestand eines Verbrechens nach Paragraf 29 des Betäubungsmittelgesetzes und wird mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Haft geahndet. Wer aber einen reumütigen Angeklagten erwartet hatte, der mit einem Geständnis auf eine Freiheitsstrafe auf Bewährung hofft, irrte sich.

Der 23-Jährige beteuerte, nichts mit Drogen zu tun haben und ihr nichts gegeben zu habe. Vielmehr sei es so, dass seine damalige "Freundin" regelmäßig Amphetamine und Koks genommen habe, weshalb er sie dann auch verlassen habe. In der Anzeige gegen ihn vermutet er eher eine Art Rache oder den Versuch, zu verhindern, dass Handyvideos von ihr ans Tageslicht kommen, die beide beim Sex zeigen.

Die Geschichte, die der Angeklagte schilderte, zeigte ein ganz anderes Bild von der damals 15-Jährigen. Die beiden hätten sich rund ein Jahr zuvor über das Internet kennen gelernt, und es sei aus seiner Sicht zu einer überwiegend sexuell orientierten Beziehung gekommen. Zu mehr habe ihn aber einerseits der Drogenkonsum von ihr abgehalten und dass er von ihren Eltern nicht akzeptiert worden sei. Sie habe zwar nie offen Drogen konsumiert, aber alle in den Cliquen hätten es gewusst, wenn sie "ihre Pillen" nehmen hätte müssen.

Die Anklage stützte sich auf die Aussage der jungen Frau, die sie Mitte Februar in diesem Jahr erst tätigte. Mit dabei nach Aussage der aufnehmenden Polizisten, ihre Freundin, die den Vorfall von vor zwei Jahren bestätigte. Vor dem Schöffengericht konnten beide allerdings nicht persönlich aussagen, weil beide Prüfungen hatten, wie Amtsrichter Björn Schindler sagte. Demnach habe sie den Angeklagten erst auf der Toilette in dem Haus oral befriedigt, was auch gefilmt worden sei. Danach habe er ihr in Beisein ihrer Freundin das Speed gegeben.

Für die den Fall aufnehmenden Polizisten waren beide Aussagen durchaus glaubwürdig. Ihre späte Aussage habe sie damit begründet, dass ihr damaliger Freund ihr gedroht habe, dass er die Videos mit ihr weiter verbreiten werde, weil sie mit ihm im Streit liege. Mit der Anzeige wolle sie das sozusagen verhindern. Richter Schindler hatte vor Beginn der Beweisaufnahme durch die Vernehmung der Zeugen den Angeklagten darauf verwiesen, dass der 23-Jährige ohne Geständnis das Risiko einer Freiheitsstrafe eingehe, wenn sich die beiden bei ihrer Aussage aus Sicht des Schöffengerichts als glaubwürdig herausstellen.

Der Angeklagte blieb aber während der ganzen Verhandlung bei seiner Version. Es habe nur den Oralverkehr gegeben, und ihre Freundin könnte gar nichts aussagen, weil sie auf der Toilette gar nicht dabei gewesen sei. Er gab aber zu, dass er ihr gedroht habe, diese Videos zu versenden, wenn sie nicht endlich aufhöre über ihn und seine neue Freundin die übelsten Gerüchte zu verbreiten. "Das war ein Fehler", gab der 23-Jährige zu, aber er habe nicht mehr weiter gewusst. Die Videos hätte er aber sowieso nicht mehr.

Von den Gerüchten erzählte am Schluss des ersten Verhandlungstags auch die neue 19-jährige Freundin des Angeklagten. Ihre Vorgängerin sei wohl eifersüchtig, weil sie ihn ihr weggenommen habe. Zudem legte sie Whatsapp-Chats vor, die zeigen sollten, dass die Ex ständig Geld für Drogen brauche und dass alle anderen das gewusst haben, deshalb habe sie auch diverse Spitznamen, die mit Drogen zu tun haben. Die Einnahme von Speed sei für sie normal gewesen.

Am Donnerstag, 16. Juli, um 9 Uhr findet im Amtsgericht Teil 2 der Verhandlung statt. Dann müssen die damals 15-Jährige und ihre Freundin vor Gericht aussagen.

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