Amtsgericht:Keine schlüssige Erklärung

Angeklagter versucht gefälschten Pass durch den Zoll zu schmuggeln

Bis zuletzt beteuerte der 28-jährige Angeklagte, dass er Bekannten seiner Familie im Iran nur einen Gefallen tun wollte, als er einige "Papiere" mit nach Deutschland nahm, um diese dann an einen hier lebenden Asylbewerber zu übergeben. Er habe auch gar nicht gewusst, dass unter ihnen ein Reisepass sei, der zudem verfälscht wurde. Bei der Einreise am Münchner Flughafen fiel der Pass dann aber bei der Durchsuchung des Gepäcks dem Zoll in die Hände und es kam zu Anzeigen wegen dem Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen.

Vor dem Amtsgericht Erding sagte der 28-jährige Afghane, der seit 2015 in Deutschland lebt, dass er beim Zoll selber überrascht gewesen sei, als der Pass in seinem Koffer gefunden worden sei. Er habe in Teheran nur ein flaches, verpacktes Päckchen in die Hand gedrückt bekommen. Auf Nachfrage, was darin sei, habe man ihm gesagt dass es Papiere für einen in Deutschland lebenden Flüchtling seien. Er habe gedacht, es sei eine Geburtsurkunde und ein Führerschein. Und da Postsendungen nach Deutschland teuer seien, habe er eben den Gefallen tun wollen, wenn er es schon nach München fliege.

Vor Gericht verwickelte sich der Mann, der ohne Anwalt erschienen war, aber auf Nachfragen von Richter Björn Schindler und dem Staatsanwalt in Widersprüche, beziehungsweise er variierte in seinen Angaben. So sollte einmal das Päckchen bei ihm abgeholt werden und eine anderes Mal sollte er es per Post zusenden, wobei er bei Abflug aus dem Iran noch gar keine Adresse des Empfängers wusste. Die habe er erst in München in Form eines Fotos von einem Dokument per Whatsapp erhalten.

Staatsanwalt und Richter Schindler waren sich nach der Beweisaufnahme einig, dass alle Erklärungsversuche des Angeklagten "nicht schlüssig" seien. Er hätte bei der Entgegennahme nachfragen müssen, was er tatsächlich nach Deutschland bringen soll. Wer einen unechten oder verfälschten amtlichen Ausweis nach Deutschland einführt, wird nach dem Gesetz mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Jetzt muss der 28-Jährige 90 Tagessätze zu je zehn Euro zahlen, plus die Gerichtskosten.

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