Amtsgericht Freising:Dieses Mal straffrei

Ein Verfahren gegen eine 31-jährige Frau, die in Moosburg monatelang keine Miete gezahlt hat, wird eingestellt. Die zu erwartende Strafe wäre wegen zweier früherer Urteile nicht ins Gewicht gefallen

Von Alexander Kappen, Moosburg

Vier Wohnungsräumungen in den vergangenen drei Jahren sind gegen sie erwirkt worden. Insofern passte es ins Bild, dass die 31-jährige Angeklagte sich jetzt wegen Betrugs vor dem Freisinger Amtsgericht verantworten musste, weil sie laut Anklage im Februar 2016 einen - ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigenden - Mietvertrag für eine Wohnung in Moosburg abgeschlossen hatte und dann Monate lang keine Miete zahlte. Letztlich kam sie um eine Verurteilung aber herum. Richter Michael Geltl stellte das Verfahren auf Antrag der Staatsanwältin ein, weil die zu erwartende Strafe "nicht ins Gewicht fallen würde" hinsichtlich zweier Geldstrafen, zu denen die Angeklagte im April und Juli 2016 wegen Betrugs und der Ausübung verbotener Prostitution verurteilt worden war.

Die Angeklagte gab in der Verhandlung zu, den Mietvertrag unterschrieben und von März bis Mitte Oktober 2016 in der Wohnung gelebt zu haben, ohne die vereinbarte Miete zu zahlen. Bei einer Monatsmiete von 750 Euro ist laut Anklage so eine Schadenssumme von 5625 Euro zusammengekommen. Das wollte die 31-Jährige auch gar nicht bestreiten. Aber absichtlich getäuscht, wie es ihr vorgeworfen wurde, habe sie den Vermieter nicht, versicherte sie. Der Vermieter sagte aus, die Angeklagte habe "verschwiegen, dass eine Pfändung gegen sie läuft und dass sie ihre Miete nicht zahlen kann". Die 31-Jährige dagegen gab an, den finanziellen Engpass habe sie zu diesem Zeitpunkt nicht erwartet. Bei der Pfändung habe es sich um ausständige Unterhaltszahlungen für ihre Tochter gehandelt, die sie an den Vater de Kindes zahlen musste.

Sie habe damit gerechnet, die aufgelaufenen Forderungen in kleineren Raten abzahlen zu können. Zusammen mit den 400 Euro, die sie auch heute noch monatlich zahlen muss. Ihr Netto-Einkommen als Mitarbeiterin einer Sicherheitsfirma habe - je nach Stundenzahl - bei 1200 bis 1700 Euro im Monat gelegen. Und durch die Unterhaltspfändung "sind zu der Zeit halt nur noch 800 bis 900 Euro übrig geblieben", erklärte die Ange- klagte.

Der Richter fand das alles in jedem Fall "sehr knapp kalkuliert", wie er sagte: "750 Euro Miete, 400 Euro normaler Unterhalt und im geringsten Fall ein Netto-Einkommen von 1200 Euro - von was wollten Sie denn da noch leben?" Und einfach mal auf eine Ratenzahlung für den ausständigen Unterhalt zu hoffen, "reicht nicht aus, um einen Betrug auszuschließen", sagte der Richter, "dann muss man halt warten, bis die Ratenzahlung tatsächlich vereinbart ist - und dann kann man einen Mietvertrag unterschreiben".

Die Angeklagte beteuerte, "dass es nicht meine Absicht war, den Vermieter zu schädigen". Dass in der Vergangenheit bereits diverse andere Räumungsklagen gegen sie liefen, stritt die 31-Jährige gar nicht erst ab. Aber damals sei sie spielsüchtig gewesen, das sei nun nicht mehr der Fall, sagte die Angeklagte, die insgesamt bereits fünf Vorstrafen zu Buche stehen hat, drei davon wegen Betrugs. Für ihre neue Wohnung habe sie ein Mitarbeiterdarlehen bei ihrem Arbeitgeber beantragt, und zur Nachzahlung des ausstehenden Unterhalts existiere nun tatsächlicheine Ratenzahlungsvereinbarung. Dass sie die noch nicht beglichene Miete nachzahlen müsse, "ist mir schon klar", sagte sie. Eine neuerliche Verurteilung blieb ihr allerdings erspart.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: