Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Freising:Belastende Chat-Passagen

Auswertung einer Handy-Sim-Karte führt zu 20-jährigem Drogendealer

Von Alexander Kappen, Freising

Der Angeklagte wollte nicht so recht mit der Sprache herausrücken. Zu den Drogengeschäften, wegen denen er sich am Mittwochvormittag am Freisinger Amtsgericht verantworten musste, wollte der 20-jährige Mann aus dem nördlichen Landkreis keine Angaben machen, wie er eingangs der Verhandlung sagte. Später sagte er immerhin so viel: "Ich weiß nichts davon, ich habe keine Ahnung, worum es geht." Aufgrund von Handy-Chatverläufen, die von der Polizei ausgewertet worden sind, war Richter Boris Schätz am Ende aber trotzdem überzeugt, dass der Angeklagte im August und September 2017 zweimal mit Haschisch gehandelt hatte. Er verurteilte den noch nicht vorbestraften 20-Jährigen nach Jugendstrafrecht zu 20 Sozialstunden und fünf Beratungsgesprächen bei der Jugendgerichtshilfe.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, Ende August 2017 eine unbekannte Menge Haschisch im Wert von 50 Euro an einen 20-jährigen aus dem Landkreis Pfaffenhofen verkauft und übergeben zu haben, der am Mittwoch als Zeugegeladen war. Anfang September soll er dann an einen anderen 15 Gramm Haschisch zum Grammpreis von 15 Euro verkauft haben.

Der 20-jährige Zeuge aus dem Kreis Pfaffenhofen, der nach eigenen Angaben den Angeklagten aus früheren Zeiten kennt und mittlerweile kaum mehr Kontakt zu ihm hat, wollte sich ebenfalls an nichts erinnern können. "Ich glaube nicht, dass ich von ihm was gekauft habe", sagte der Zeuge. Als der Richter ihm die belastenden Chat-Passagen vorlas, gab er auf nochmalige Nachfrage an, dass er das Geschäft zumindest nicht ausschließen könne. Alles andere wäre in den Augen des Richters auch nicht nachvollziehbar gewesen: "Wenn ich angeblich keine Erinnerung daran habe, kann ich es auch nicht ausschließen."

Ein Beamter der Polizeiinspektion Moosburg erklärte in seiner Zeugenaussage, wie man auf den Angeklagten gekommen sein. Ursprünglich habe er einen anderen Mann als Beschuldigten vernommen. Auf diesen war die Handynummer gemeldet, die in besagtem Chat vom Verkäufer der Drogen verwendet worden war. Der Beschuldigte habe ihm jedoch gesagt, dass er die relevante Prepaid-Sim-Karte an einen Freund weiter gegeben habe. Er konnte im Kontaktverzeichnis seines eigenen Handys auch zeigen, wer die Nummer der weitergegeben Sim-Karte jetzt nutze. "Er hat bestätigt, dass das der Angeklagte ist", berichtete der Polizist in der Verhandlung.

Der Angeklagte räumte schließlich ein, dass er besagte Sim-Karte erhalten und in Gebrauch hatte. "Aber im August oder September 2017 habe ich mein Handy zusammen mit der Karte verloren." Der Richter erläuterte dem Angeklagten, der ohne Verteidiger zur Verhandlung erschienen war, dass ein mögliches Geständnis sich strafmildernd auswirken könne. Er wolle ihn jedoch keinesfalls zu einer Aussage drängen und das nur als Information verstanden wissen. Wenn man keine Angaben mache, wirke sich das auch nicht strafverschärfend aus, erklärte er dem Angeklagten. Dieser blieb bei seinem Aussageverhalten: "Ich bin das nicht gewesen, ich weiß nichts davon."

Die Staatsanwältin sah die beiden Taten als nachgewiesen an. Allerdings handele es sich "nicht um erhebliche Mengen und nur um eine relativ leichte Droge". Sie beantragte für den arbeitslosen Angeklagten, der noch bei seinen Eltern wohnt, 20 Sozialstunden und Betreuungsgespräche bei der Jugendgerichtshilfe. Genau diese Strafe verhängte schließlich auch der Richter. Er hielt dem 20-Jährigen, auch wenn er nicht gestanden hatte, zugute, dass er immerhin zugegeben hatte, einmal im Besitz der besagten Sim-Karte gewesen zu sein. Der Richter mahnte den Angeklagten, die Beratungsgespräche nicht eigenmächtig abzubrechen. In diesem Fall könne er nämlich einen Arrest anordnen.

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SZ vom 23.08.2019
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