Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Erding:Weitere Zeugen, höhere Kosten

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Staatsanwältin rät dem Angeklagten Einspruch gegen den Strafbefehl wegen Strafvereitelung zurückzunehmen. Der bestreitet aber weiterhin, zur Tatzeit noch in der Disco gewesen zu sein, als ein Freund einen anderen schlug

Von Gerhard Wilhelm, Erding

"Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." So steht es im Strafgesetzbuch. Und deshalb hatte der Angeklagte auch einen Strafbefehl erhalten - und dagegen Einspruch erhoben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, bei der Polizei bewusst eine falschen Aussage gemacht zu haben, damit ein Kumpel nicht verurteilt wird. Er sei am 27. Oktober 2019, um 5.10 Uhr, schon lange nicht mehr in der Diskothek Weekend Club gewesen, als sein Freund einen anderen geschlagen habe. Doch es gibt Zeugenaussagen, dass er sehr wohl da war.

Es ist nicht das erste Mal, dass der junge Mann wegen versuchter Strafvereitelung vor Gericht stand. Beim ersten Mal hatten zwei Zeugen ausgesagt, dass sie ihn um die Zeit nicht mehr gesehen hätten, eine Person konnte sich sehr wohl an ihn erinnern, wie Richterin Michaela Wawerla aus den protokollierten Zeugenaussagen der ersten Verhandlung vorlas. Zu einer zweiten, erneut kompletten Beweisaufnahme war es gekommen, weil die Frist für einen Fortsetzungstermin nicht eingehalten werden konnte. Diesmal mit drei weiteren Zeugen, einer davon der 24-jährige Bruder des Angeklagten.

Der hätte als Bruder eine Aussageverweigerungsrecht gehabt, worauf er aber verzichtet, weil er "eh nur die Wahrheit" sagen könne und die sei, dass er zwischen 3.30 und 4 Uhr mit seinem Bruder, einem Ex-Kollegen und einem Fahrer vom Weekend Club nach München gefahren sei. Er könne sich genau daran erinnern, weil es ein "sehr lustiger" und besonderer Abend gewesen sei. Im Laufe der Zeugenaussage stellte sich dies als Besuch einer Table Dance Bar in München heraus. Das sei für einen jungen Mann natürlich etwas Besonderes, das man sich merke, meinte die Verteidigerin. Auch bei mehrfachen Nachbohren der Amtsrichterin und der Staatsanwältin, weshalb er sich nach einem Jahr immer noch so gut daran erinnere, dass es ausgerechnet an dem Tag der Schlägerei gewesen sei, blieb der 24-Jährige dabei: sein Bruder könne nichts gesehen haben, da er zum Tatzeitpunkt nicht im Club mehr gewesen sei.

Die Aussage des Angeklagten war letztendlich nicht entscheidend im Verfahren wegen Körperverletzung gegen den Schläger, da es andere Zeugen gab, die um die Uhrzeit noch vor Ort gewesen sind. Zwei davon sagten auch diesmal aus, dass der Angeklagte ebenfalls Augenzeuge gewesen war. In dem Punkt waren sich beide Zeugen einig, wenn sie auch nicht mehr genau wussten, wo der Angeklagte bei dem Faustschlag gestanden sein. Ob es "nebenan oder dahinter" oder zehn Meter entfernt. Und sie ließen sich auch davon nicht abbringen, auch wenn sie nicht mehr wussten, was der Angeklagte angehabt habe. Dass es die Nacht der Zeitumstellung war? Blieb auch nicht haften, weshalb die Verteidigerin mutmaßte, dass beide auch keine exakten Erinnerungen an ihren Mandanten habe könnten.

Nach der Aussagen der beiden Zeugen fragte die Staatsanwältin, ob die Verteidigerin nicht lieber noch mal mit ihrem Mandanten sprechen will, denn ein dritter Verhandlungstag mit weiteren Zeugen und einen Dolmetscher würde für den Angeklagten nur noch höhere Kosten verursachen. "Mit Verlaub, sprechen können wir gerne, aber das habe ich mit ihm schon besprochen und für mich gibt es weiter Unstimmigkeiten", entgegnete die Anwältin. Und deshalb werden jetzt auf ihren Antrag der weitere angebliche Beifahrer und der Fahrer des Autos nach München als Zeugen geladen. Da letzterer Italiener sein soll, wird zudem ein Dolmetscher am Freitag, 30. November, Platz nehmen.

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Quelle:
SZ vom 30.10.2020
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