Amtsgericht Erding:"Ungeeignet zum Verzehr"

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Am Amtsgericht Erding wurde der Franchisenehmer angeklagt, dem die Erdinger und neun weitere Burger King-Filialen unterstehen. Er verteidigte sich mit der Begründung, nicht er sei zuständig für die Lebensmittelsicherheit, sondern sein Restaurantleiter.

(Foto: Renate Schmidt)

Lebensmittelkontrolleure finden zwischen 2014 und 2016 wiederholt ungenießbares Fett in den Fritteusen der Erdinger Burger King-Filiale. Der Franchisenehmer weist vor Gericht die Verantwortung zurück

Von Thomas Daller, Erding

Da kann einem der Appetit vergehen: In der Erdinger Burger King-Filiale ist Fett zum Frittieren verwendet worden, das für den menschlichen Verzehr nicht mehr geeignet war. Und das nicht nur einmal. Bei drei Überprüfungen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 war jedes Mal der Befund der Lebensmittelkontrolleure gleich: Das Fritteusenfett war so dunkel, dass man die Heizstäbe darunter nicht mehr erkennen konnte, und es rauchte sehr stark. Nun wurde am Amtsgericht Erding der Franchisenehmer angeklagt, dem die Erdinger und neun weitere Burger King-Filialen unterstehen. Er verteidigte sich mit der Begründung, nicht er sei zuständig für die Lebensmittelsicherheit, sondern sein Restaurantleiter. Wegen dieser Hygienemängel habe er sich bereits von zwei Filialleitern getrennt. Mittlerweile leite eine andere, sehr erfahrene Restaurantleiterin den Betrieb in Erding. Seitdem seien die Probleme nicht mehr aufgetreten. Aufgrund von Ermittlungsmängeln schlug Richter Andreas Wassermann eine Einstellung des Verfahrens vor. Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte haben nun zwei Wochen Zeit, sich schriftlich dazu zu äußern.

Zwei Mal galt es als Ordnungswidrigkeit

Am 10. Dezember 2014 fanden die Lebensmittelkontrolleure des Landratsamtes erstmals in dem Betrieb altes Fett in der Fritteuse. Der zweite Fall war am 3. Dezember 2015, der dritte am 27. September 2016. Die ersten beiden Fälle wurden noch als Ordnungswidrigkeit behandelt, beim dritten wurde der Sachverhalt der Staatsanwaltschaft übergeben. Daraufhin wurde die Filiale und das Büro des Franchise-Nehmers am 19. Oktober 2016 durchsucht, wobei die Polizei auch die Buchhaltungsunterlagen mitnahm, um sie auf Hinweise auf eventuelle illegale Arbeitnehmer zu untersuchen. Dafür ergaben sich jedoch keine Anhaltspunkte.

Der 40-jährige Franchisenehmer machte vor Gericht kaum Angaben, sondern überließ die Verteidigung seinen Rechtsanwalt Wilhelm Endrik. Er warf der Staatsanwalt vor, sich nicht mit der Unternehmensstruktur befasst zu haben. Sein Mandant leite zehn Filialen mit 400 Mitarbeitern, und es gebe vier Führungsebenen, die in solchen Fällen handeln müssten: "Mein Mandant sitzt im Büro, er wechselt nicht das Fett." Zuallererst sei der Schichtleiter in der Küche zuständig, der vom Restaurantleiter überwacht werde. Ferner gebe es noch zwei Distriktleiter, die seinem Mandanten unterstellt seien. In diesen Fällen hätte der Restaurantleiter eingreifen müssen.

Dem Leiter wurde nahegelegt zu gehen.

Nachdem der Vorfall aus dem Jahr 2014 seinem Mandanten bekannt geworden war, habe er dem Restaurantleiter nahegelegt, das Unternehmen zu verlassen. Das sei dann auch geschehen. Beim Nachfolger, den er für einen zuverlässigen Mitarbeiter gehalten habe, sei das Problem erneut aufgetreten, daher habe er eine erfahrene Restaurantleiterin für Erding gesucht und dann auch gefunden. Das in der Zwischenzeit eine dritte Kontrolle stattgefunden habe, sei ihm nicht mitgeteilt worden, weil die Fälle dann direkt an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden seien. Im Ermittlungsverfahren sei jedoch nicht der Versuch unternommen worden, die Verantwortlichen in der Unternehmensstruktur zu ermitteln, sondern lediglich seinen Mandanten zu belasten.

Rechtsanwalt Endrik forderte daher, das Verfahren erst dann fortzusetzen, wenn auch diese ausgeschiedenen Mitarbeiter als Zeugen geladen seien. Sie müssten erklären, welche Anweisungen sie gehabt hätten und welche internen Kontrollen es gegeben habe. Er warf der Staatsanwalt in diesem Zusammenhang "unfaire Spielchen" vor und unterstellte einen "reinen Verfolgungseifer".

Die Einstellung des Verfahrens ist möglich.

Obwohl die Staatsanwaltschaft monierte, die Verantwortlichkeit des Angeklagten in der Überwachungspflicht sei "nicht ausgeräumt", lenkte Richter Wassermann ein und sagte, das Verfahren könne man ohne diese Zeugen nicht fortsetzen. Er bat Rechtsanwalt und Staatsanwalt zu einem Rechtsgespräch, in dem er auf die beiderseits bestehenden Prozessrisiken hinwies. Außerdem stellte er fest, dass eine Einstellung des Verfahrens möglich sei. Binnen zwei Wochen können Staatsanwaltschaft und Verteidigung nun zu einzelnen Modalitäten einer Einstellung Stellung nehmen. Sollte dabei keine Einigung zustandekommen, wird ein neuer Termin mit den weiteren Zeugen anberaumt.

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