Amtsgericht Erding:Richter ahndet Missgunst

Er wäre auch mit einer Strafe in Höhe von 500 Euro davongekommen. Das Geld hätte er seiner Frau überweisen müssen. Doch das will der Angeklagte nicht. Das wird teuer.

Florian Tempel

Eigentlich wollte er seine frühere Ehefrau auf der Anklagebank sitzen sehen. Doch der Schuss ging nach hinten los: Ein 47 Jahre alter Mann aus Oberding hatte vor einem Jahr seine geschiedene Frau wegen angeblichen Unterhaltbetrugs angezeigt. Damit brachte er jedoch nicht seine Ex-Frau vor Gericht, der nichts vorzuwerfen war, sondern nur sich selbst wegen falscher Verdächtigung. In seinem Verfahren zeigte sich der Mann nun so verblendet, dass die Sache für ihn immer teurer wurde.

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Ein 47-jähriger Oberdinger bezichtigte seine Ex-Frau des angeblichen Unterhaltbetrugs. Statt eine Strafe von 500 Euro zu akzeptieren, zog er nochmals vor Gericht.

(Foto: ddp)

Im ersten Durchgang vor einigen Wochen stellte der Erdinger Amtsrichter Aksel Kramer den Fall zunächst gegen milde 500 Euro Geldbuße ein. Doch der Mann wollte das nicht akzeptieren - weil er die 500 Euro an seine geschiedene Frau hätte überweisen müssen. Im zweiten Durchgang vor Gericht kassierte er nun eine Verurteilung, eine Geldstrafe auf Bewährung, die ihn in jedem Fall teurer kommt. Er könnte die Bewährungsauflage erfüllen und nunmehr 900 Euro an seine frühere Frau zahlen. Oder aber - weil er dieser nicht einen Cent gönnt - die Bewährungschance sausen lassen und an die Staatskasse knapp 1200 Euro überweisen.

In den Verhandlungen zeigte der Angeklagte nur sehr wenig Einsichtsfähigkeit. Er behauptete wenig glaubwürdig, er sei im November 2009 zur Polizei gegangen, nachdem er durch einen anonymen Hinweis "an meiner Windschutzscheibe" darauf aufmerksam gemacht worden wäre, seine Frau habe von November 2005 bis März 2006 fest angestellt gearbeitet. Der Angeklagte sagte, er habe nie gewusst, dass seine geschiedene Frau damals berufstätig war. Was Betrug gewesen sei, da seine Ex-Frau doch damals Unterhalt von ihm kassiert habe.

Das stimmte freilich so gar nicht. Denn der Mann war zwar verpflichtet, ihr 350 Euro Ehegattenunterhalt pro Monat zu überweisen. Er tat das aber nicht. Sein Lohn war durch den Kindesunterhalt schon so weggepfändet, dass für seine Frau nicht einmal 50 Euro pro Monat übrigblieben.

Seine Aufregung, er sei durch seine arbeitende Frau betrogen worden, war also bereits faktisch falsch. Wenn sich jemand aufregen durfte, dann seine Ex-Frau, die nicht den ihr zustehenden Unterhalt bekam. Seine Frau hatte außerdem, ganz korrekt gemeldet, dass sie eine Arbeit aufgenommen hatte und dass ihr Mann, so lange sie Geld verdiente, keinen Unterhalt zahlen musste. Sie hatte das seinem Anwalt geschrieben.

Es war zwar gut möglich, dass der Beschuldigte von seinem Anwalt darüber nicht informiert worden war. Der Angeklagte sagte, "ich bin nie darüber benachrichtigt worden". Womöglich stimmt das tatsächlich und vielleicht lag das daran, dass er in jener Zeit sehr oft den Anwalt wechselte. Aber, so erklärte es Richter Kramer, "das Wissen Ihres Anwalts wird Ihnen zugerechnet". Das heißt, als der Mann zur Polizei ging, um seine Frau anzuzeigen, tat er es juristisch gesehen "wider besseren Wissens". Denn vor der Anzeige wäre es seine Pflicht gewesen, sich bei seinem Anwalt zu erkundigen.

Der Angeklagte zahlt übrigens schon seit langem keinen Unterhalt mehr, auch nicht mehr für seine Kinder. Vor Gericht gab er an, er verdiene nur 840 Euro. Genau so viel, dass ihm nichts von seinem Lohn weggepfändet werden kann.

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