Amtsgericht Erding:Präsente für Stadtbedienstete

Freundlichkeit oder versuchte Vorteilsnahme? Ein Bauunternehmer muss sich wegen 50 Euro teurer Geschenke an Stadtbedienstete vor Gericht verantworten.

Florian Tempel

Ein Bauunternehmer, der jahrelang vier Mitarbeitern der Erdinger Stadtverwaltung zu Weihnachten Präsentpakete zukommen ließ, ist wegen 15 Fällen der Vorteilsgewährung vom Amtsgericht Erding zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

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Ein Bauunternehmer bedankte sich eigenen Angaben zufolge mit teuren Geschenken bei den Erdinger Stadtmitarbeitern. Das Gericht sah darin eine Vorteilsgewährung.

(Foto: ddp)

Die Pakete mit Wein, Nudeln, Gebäck oder Pralinen schickte der Unternehmer, der für die Stadt Erding zwei Wohnbauprojekte realisiert hat, an zwei Amtsleiter, einen Abteilungsleiter und einen Sachbearbeiter als Dank "für die gute Zusammenarbeit", wie es in den Begleitschreiben hieß. Die Geschenke hatten inklusive der Verpackungskosten einen Wert von je 50 Euro. Nach einer Richtlinie der Stadt Erding dürfen städtische Bedienstete keine Geschenke über 13 Euro annehmen.

Der Wert der Pakete von je 50 Euro stand zur Überzeugung von Richter Aksel Kramer deshalb zweifelsfrei fest, da sich in den Geschäftsunterlagen des Angeklagten Listen fanden, in denen die Ausgaben für die Präsente ordentlich vermerkt waren. Dass die Empfänger der Geschenke deren Wert auf höchstens die Hälfte taxierten, war für Richter Kramer unwesentlich.

Auch dass die Rathausmitarbeiter wenig Gefallen an den Zusendungen hatten, machte nichts aus. Einer sagte vor Gericht, er trinke "eigentlich nie" Wein. Ein anderer wusste von schwarzen Spaghetti in einem Paket, die er "überhaupt nicht mag". Der Dritte sagte, er halte "italienischen Wein eh nicht für so hochwertig". Und dem Vierten waren Plätzchen im Gedächtnis, die in der Qualität nicht besser waren als die in seiner Familie selbst gebackenen.

Oberstaatsanwalt Markus Kring legte in seinem Plädoyer, dem Richter Kramer inhaltlich voll zustimmte, dar, worauf es wirklich ankomme. Der Angeklagte habe bewusst "Beamten, die vielleicht beim nächsten Bauprojekt wichtig sein könnten", Zuwendungen zukommen lassen. Auch wenn er keine konkreten Gegenleistungen erwarten durfte, sei dies doch eine unerlaubte "Klimapflege", die "dem Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes" schade.

Geschenke als "menschlich freundliche Aufmerksamkeit"

Geschenke an Amtspersonen seien zwar nicht generell verboten. Bei einem Wert von 50 Euro sei die Bagatellgrenze allerdings klar überschritten. Auch dass einer der Beamte nach Erhalt eines Geschenkpakets den damaligen Bürgermeister Karl-Heinz Bauernfeind informierte und dieser genervt mit den Worten "Lass mir mit dem Schmarrn meine Ruhe" reagiert haben soll, sei keine strafbefreiende Genehmigung zu teurer Geschenke.

Einer der Rathausmitarbeiter berichtete passend dazu, er habe 2009 von einem anderen Bauunternehmer zwei Flaschen Wein erhalten und diese sofort wütend zu Bürgermeister Max Gotz gebracht, da er "nie wieder was mit so was zu tun" haben wollte.

Der Angeklagte befand sich unschuldig und sagte, er habe die Geschenke nur als "menschlich freundliche Aufmerksamkeit" verstanden. Staatsanwalt Kring konterte, dass er seine "menschliche Freundlichkeit" offenbar je nach Stellung der von ihm Beglückten variiere. Drei Architekten, die der Unternehmer auch beschickte, bekamen Präsente im Wert von 30 Euro. Die Hausmeister der von ihm betreuten Wohnanlagen waren ihm nur Geschenke für 15 Euro wert.

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