Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Erding:Notorisch ohne Führerschein

Lesezeit: 2 min

Ein 65-jähriger Wiederholungstäter wird zu vier Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt

Von Florian Tempel, Erding

Man muss schon einiges anstellen, um im Gefängnis zu landen. Harmlosere Vergehen werden selten mit Freiheitsentzug geahndet. Manchmal aber doch. Zum Beispiel dann, wenn einer immer wieder dasselbe, eigentlich harmlose Vergehen begeht. Das geht meistens eine Zeitlang gut, kann aber ein bitteres Ende nehmen. So wie im Fall eines 65 Jahre alten Rentners aus Isen, der sich auf einen monatelangen Aufenthalt im Knast einstellen muss, weil er zum fünften Mal dabei erwischt worden war, wie er ohne Führerschein Auto gefahren ist. Die Fahrt war zu allem Überfluss total banal. Es war Samstag gewesen, der Mann hatte Rasen gemäht und den Grasschnitt in den Recyclinghof nach Isen gebracht. Unterwegs kam er in eine Polizeikontrolle.

Vor mehr als elf Jahren nahm das Desaster seinen Anfang. Der Angeklagte, der damals noch als Softwareberater berufstätig war, hatte wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes ein Fahrverbot erhalten. So was kann passieren, da dreht einem niemand einen Strick daraus. Weil sich der Mann aber nicht an das zeitlich befristete Fahrverbot hielt und während der Verbotszeit am Steuer seines Firmenwagens erwischt wurde, verlor er seinen Führerschein komplett. Zwei Jahre nach dem Führerscheinentzug wurde er erneut beim Autofahren ertappt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Nur ein Jahr später stand er schon wieder vor Gericht. 2013 gab es aber schon keine Geldstrafe mehr, sondern drei Monate auf Bewährung. Bei der ersten Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe muss selten einer gleich hinter Gitter. Allerdings sollte man das als letzte Warnung verstehen.

Was tat der Angeklagte? Er wurde 2014 zum vierten Mal beim Fahren ohne Führerschein erwischt. Er war an jenem Tag beruflich unterwegs, bei einem Kunden in Unterföhring. In der Mittagspause wollte er mit dem Auto zu einem Imbiss fahren und sich etwas zu Essen besorgen. Dabei überquerte er eine Ampelkreuzung bei Rot - was eine Polizeistreife zufällig sah, die ihn natürlich aufhielt und kontrollierte. Im daraufhin vierten Verfahren wegen Fahrens ohne Erlaubnis wurde er in erster Instanz zu einem halben Jahr Haft verurteilt, das erst in der Berufung 2016 am Landgericht doch noch zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bewährungszeit wäre in diesem Jahr abgelaufen. Aber so lang wartete der Mann nicht ab. Nun saß er zum fünften Mal und als Bewährungsversager auf der Anklagebank im Amtsgericht Erding.

"Was glauben Sie, was jetzt rauskommt?", fragte ihn Richterin Michaela Wawerla kopfschüttelnd. Der Angeklagte wusste es sicher, sagte aber nichts. Dass er erneut mit dem Auto gefahren sei, sei "ein unverzeihliche Fehler", doch von nun an werde er nie wieder Auto fahren. Er habe es ja längst nicht mehr gewollt. Er brauche es ja beruflich nicht mehr und er habe ganz grundsätzlich "keine Ambitionen mehr Auto zu fahren". Sein großer Fehler sei es gewesen, dass er den Führerschein nicht wieder beantragt habe. Er hätte ihn ja längst zurückbekommen können, und dann wäre nichts passiert.

In der Logik des Angeklagten mögen das Entschuldigungen gewesen sein. So wie auch seine Erklärung, er habe den Rasenabschnitt nach dem Mähen nur schnell weggebracht, "weil wir am Sonntag in Urlaub fahren wollten". Richterin Wawerla verstand das gerade nicht als mildernden Umstand, sondern als Zeichen dafür, dass er den Führerscheinentzug, seine vier Vorverurteilungen und die offene Bewährung nicht ernst nahm. Peinlich für den Angeklagten waren die Nachfragen der Richterin, warum er denn trotz Führerscheinentzug seit Jahren noch immer ein eigenes Auto hatte. Er fand darauf keine vernünftige Antwort. Unausgesprochen blieb der Verdacht, dass er öfter das Auto benutzte, nicht nur um Rasenschnitt zum Grüncontainer zu bringen.

Die vier Monate Gefängnis, zu denen Richterin Wawerla den Angeklagten verurteilte, werden voraussichtlich um die sechs Monate, die er 2016 auf Bewährung erhalten hatte, noch verlängert. Dass er erneut in der Berufung am Landgericht Bewährung bekommt wird, ist ziemlich unwahrscheinlich.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5095909
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 28.10.2020
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.