Luis Böhling aus Sankt Wolfgang ist am Erdinger Amtsgericht kein Unbekannter. Vergangenes Jahr musste sich der heute 21-Jährige wegen einer Straßenblockade am Münchner Stachus verantworten. Kürzlich saß der Klimaaktivist dort abermals auf der Anklagebank.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, im Juni vergangenen Jahres mit vier anderen Aktivisten der „Letzten Generation“ einen Hörsaal der Ludwig-Maximilians-Universität in München gestürmt, über ein Megafon Parolen skandiert und ein Banner mit der Aufschrift „Schöne heile Welt – wie lange noch?“ ausgerollt zu haben. Ein Jahr zuvor soll er in der Münchner Lindwurmstraße ein Wahlplakat der AfD zerrissen haben. Das Gericht verurteilte ihn jetzt dafür wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung zu 50 Sozialstunden.
Er wolle sich zu den Vorwürfen äußern und habe einen Text vorbereitet, sagte Böhling, nachdem ihn Amtsrichter Michael Lefkaditis über seine Rechte belehrt hatte. Wer mit einem ausschweifenden politischen Vortrag gerechnet hatte, sah sich enttäuscht. In wenigen Worten gab der Student beide Taten zu – und versuchte, sie zu rechtfertigen.
Weil er gegen Verfassungsfeinde sei, sei er auch gegen die AfD. Als er das Plakat mit der Aufschrift „Hände weg von unseren Kindern“ gelesen habe, habe er „intuitiv gehandelt“. Die Aktion an der LMU habe nur 30 Sekunden gedauert. Er sei freiwillig wieder gegangen – bevor Security-Mitarbeiter ihn dazu aufgefordert hätten, betonte der 21-Jährige und gab sich geläutert: „Ich weiß, dass es nicht richtig ist.“
Das Gericht hatte eine Zeugin geladen, die das Zerreißen des Wahlplakats beobachtet hatte. Obwohl es nur um ein Plakat ging, brachte die 18-Jährige ihre Mutter zum Amtsgericht mit – aus eigenem Antrieb. Der Materialwert der Plakate liege zwar im einstelligen Eurobereich, erklärte die Mutter. Zu berücksichtigen sei jedoch, dass das Plakat ersetzt werden müsse. Verstöße gegen die Plakatierungsverordnung würden nicht geduldet. Und vor allem seien mindestens zwei Plakatierer erforderlich. „Allein traut sich da keiner mehr auf die Straße“, betonte die Mutter, die wie ihre Tochter ihre Anschrift nicht nennen wollte.
Eine Vorlesung „mit 20 Hanseln“ zu stören, sei mit dem Ziel, Aufmerksamkeit zu erregen, nicht vereinbar, so der Richter
Obwohl das Gesetz bei über 18-Jährigen in der Regel Erwachsenenstrafrecht vorsieht, regte die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe für den Angeklagten die Anwendung von Jugendstrafrecht an. Böhling trete für Klimagerechtigkeit ein und sei bereit, „Aktionismus zu machen“. Dem schloss sich die Staatsanwältin an: Böhlings Idealismus sei „sehr jugendtypisch“. Dass er eine Privatrechtsvorlesung, deren Zuhörer „mit der Sache nichts zu tun“ hätten, gestört hat, sei „einfach nur unverständlich“. Näherliegend wäre gewesen, eine Vorlesung über Atomrecht zu stürmen.
Für Richter Lefkaditis waren beide Aktionen unverständlich. Eine Vorlesung „mit 20 Hanseln“ zu stören, sei mit dem Ziel, Aufmerksamkeit zu erregen, nicht vereinbar. Unverständlich sei auch, die Demokratie zu beschwören, gleichzeitig aber „andere Meinungen runterzureißen“. Obwohl Böhling schon „mehrfach wegen solcher Aktionen aufgefallen“ sei, hielt es der Richter für ausreichend, „ein erzieherisches Zeichen zu setzen“ und verurteilte ihn wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung zu 50 Sozialstunden. Davon, den Studenten einen Aufsatz über regelkonformen Protest schreiben zu lassen, sah Lefkaditis ab, ermahnte ihn aber: „Vielleicht finden Sie andere Formen, Ihren Aktivismus auszuleben“.
Sollte der 21-Jährige abermals straffällig werden, wäre die Anwendung von Jugendstrafrecht ausgeschlossen. Dafür, dass Böhling mit dem Gesetz nicht mehr in Konflikt kommt, spricht, dass sich die „Letzte Generation“ umbenannt und angekündigt hat, keine Straftaten mehr zu begehen. Dies wiederum dürfte auch damit zu tun haben, dass die Münchner Staatsanwaltschaft die Aktivisten als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung eingestuft hat.

