Amtsgericht Erding:Haftstrafen zur Abschreckung

Schöffengericht verurteilt zwei Rumänen, die für Diebstähle nach Deutschland einreisten, zu 14 Monaten Gefängnis

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Selten sind in einem Gerichtsverfahren Staatsanwaltschaft, Schöffengericht, Verteidiger und Jugendgerichtshilfe einer Meinung bei der Strafzumessung, doch beim vierfachen besonders schweren Fall von Diebstahl in Tateinheit mit Sachbeschädigung sowie einem versuchten Diebstahl durch zwei rumänische Staatsangehörige war dies am Dienstag der Fall. "Es muss die Rechtsordnung verteidigt werden und für die Allgemeinheit und die zwei Angeklagten deutlich werden, dass der, der nach Deutschland einreist, um Straftaten zu begehen, mit der ganzen Härte des Gesetzes rechnen muss", sagte Amtsrichter Michael Lefkaditis. Beide Angeklagten wurden zu einem Jahr und zwei Monaten Haft verurteilt - ohne Bewährung, obwohl sie laut Auszug aus dem Bundeszentralstrafregister zum ersten Mal in Deutschland eine Straftat begingen.

Der 19-Jährige und sein 34-jähriger Kompagnon waren erst zwei Tage vor den Straftaten aus Rumänien nach Deutschland eingereist. Am Spätnachmittag des 18. April 2018 brachen die zwei zu ihrer Diebestour auf. Ihr Ziel: Werkstattfahrzeuge von Firmen, um sie aufzubrechen und die sich darin befindlichen Werkzeuge zu stehlen. Bei vier Fahrzeugen in der Nacht zum 19. April gelang dies, und es wurden Gegenstände im Wert von insgesamt 14 400 Euro entwendet: Erst der fünfte Versuch gegen 8 Uhr morgens scheiterte, weil eine Frau kam, die ihren Hund Gassi führte. Noch am selben Tag wurden beide Männer auf der Heimfahrt vor der tschechischen Grenze kontrolliert und gleich verhaftet. Die gestohlenen Werkzeuge wurden sichergestellt und später ihren Eigentümern übergeben.

Bis zu Beginn der Verhandlung am Amtsgericht Erding hatten beide Angeklagten die Taten nicht gestanden, was zur Folge hatte, dass insgesamt zehn Zeugen geladen worden waren. Doch bereits kurz nach Verlesung der Anklageschrift durch die Staatsanwältin baten die beiden Verteidiger der zwei Angeklagten um ein Rechtsgespräch mit dem Gericht. In ihm wurde angeboten, dass sich die beiden vollumfänglich geständig zeigen und erklären, dass alle Taten so wie beschrieben stattgefunden haben. Dafür sollten sie eine Haftstrafe zwischen einem Jahr und maximal einem Jahr und sechs Monaten erhalten, weil sie dem Gericht dadurch viel Zeit für die Beweisaufnahme ersparen würden.

Zu klären war auch, ob der zur Tatzeit 19-Jährige nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen war. Die Aussage der Jugendgerichtshilfe, die mit ihm in der Untersuchungshaft gesprochen hatte, war eindeutig: Der 19-Jährige sei als Erwachsener zu behandeln. Das ergebe sich aus seiner Vita und seinem aktuellen Verhalten. Seit seinem 14. Lebensjahr schlägt sich der junge Mann nämlich alleine in Rumänien durchs Leben, ohne Papiere, immer wieder in der Schattenwirtschaft arbeitend, das heißt, ohne Steuern zu bezahlen, ohne in irgendeiner Form abgesichert zu sein. Er sei sich im Klaren über die Konsequenzen seiner Tat und mit seinen Aussagen taktierend, was für ihn am günstigsten ist. "Er hat kein jugendtypisches Denken", sagte der Jugendgerichtshilfemitarbeiter. Die derzeitige U-Haft seit dem 20. April sehe er "recht cool". Eine positive Sozialprognose konnte er dem 19-Jährigen ebenfalls nicht erteilen, womit eine Bewährung schwer zu vertreten sei.

Auch die Verteidiger stimmten dem zu, plädierten aber dafür, das Geständnis ihrer Mandanten sowie den Umstand, dass sie ohne Vorstrafen seien, höher zu bewerten. Ein Jahr Haft reiche. Die Staatsanwältin hatte ein Jahr und vier Monate gefordert, das Schöffengericht entschied sich für die Mitte. Für die Eigentümer der aufgebrochenen Fahrzeuge stand vorher schon fest: Sie werden auf den Sachschäden sitzen bleiben.

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