Amtsgericht Erding:Gehörloser Zeuge

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In einer Verhandlung mit mehreren Gebärdensprachdolmetscher ging es um eine Körperverletzung in einer Flüchtlingsunterkunft

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Still, dafür aber recht gestenreich ist jüngst eine Verhandlung im Amtsgericht Erding unter der Leitung von Richter Björn Schindler verlaufen: Das lag nicht daran, dass ein Zeuge von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hätte oder dass er nichts hätte sagen wollen, sondern daran, dass der 36-jährige Zeuge aus Tansania gehörlos war. Mittels einer Dolmetscherkette konnte er seine trotzdem Aussage machen, die den 27-jährigen Angeklagten teils be-, teils auch entlastete. Dem aus Afghanistan stammenden Angeklagten war vorsätzliche Körperverletzung und zweifacher Betrug vorgeworfen worden. Er soll in der Asylbewerberunterkunft Oberding einen Flüchtling aus Nigeria in der Küche angegriffen habe. Augenzeuge war der gehörlose 36-Jährige, der sich zur Tatzeit im Juni 2019 in der Küche der Unterkunft gerade etwas zu Essen machen wollte.

Laut Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte einen 32-jährigen Asylbewerber aus Nigeria zunächst mit der Faust und dann mit der flachen Hand geschlagen, dann seine Genitalien gequetscht und ihn zu Boden gestoßen. Das Ergebnis: Der 32-Jährige klagte zunächst bei der Polizei und am Tag später auch bei seiner Hausärztin über erhebliche Schmerzen. Der Angeklagte wollte zunächst überhaupt nichts zu den Vorgängen sagen, seine Verteidigerin gab für ihn eine Stellungnahme ab.

Demnach habe ihn die laute Musik aus der Küche gestört, da sein Zimmer über der Küche lag. Er sei hinunter gegangen und habe darum gebeten, die Musik leiser zu machen. Dabei sei es zu einem Geschubse gekommen, in dessen Verlauf er vom 32-Jährigen in den Schwitzkasten genommen worden sei. Er habe sich gar nicht anders zu wehren gewusst, als dem Nigerianer an seinen Geschlechtsteilen zu greifen. Er habe aber keine Schläge ausgeteilt. Eine Polizeistreife nahm die Aussagen aller Beteiligen auf. Alkoholtests ergaben bei beiden 0,00 Promille. Die Vernehmung des Tansaniers sei schriftlich erfolgt, sagte die Beamtin vor Gericht.

Gebärdensprache ist aber keine Sprache, die auf der ganzen Welt identisch ist. Weltweit gibt es etwa 140, für den Zeugen am Amtsgericht Erding waren zwei Dolmetscher notwendig: Eine Gebärdensprachdolmetscherin übersetzte die Fragen in eine Gebärdensprache, die ein zweiter Dolmetscher in die Gebärdensprache übersetzte, die der Zeuge sprach. Zur völligen Erhellung führt das Prozedere aber nicht. Letztlich konnte er nur eines sagen: Den ersten Schlag, wohl mit der Faust, habe der Angeklagte geführt. Er widersprach aber dem Nigerianer, der angegeben hatte, dass ihn der Angeklagte fast zehn Minuten an seinen Genitalien gepackt hatte. Das habe maximal eine Minute gedauert, sagte der Zeuge.

Von der Körperverletzung blieb damit nach Meinung von Amtsrichter Schindler ein einziger Schlag übrig, der aber keine größeren Verletzungen verursacht habe. Alles andere sei nicht bewiesen. Der Nigerianer sei zudem ein "kräftiger Mann".

Im Raum standen dann jedoch noch zwei Anklagen wegen Betrugs, weil der Angeklagte vergangenes Jahr Arbeitslosengeld bezogen hatte, aber zwei Jobs nicht angegeben hatte. Der Schaden: 25,24 Euro und 301,99 Euro. Der Angeklagte beteuerte, nicht gewusst zu haben, dass er die beiden Jobs sofort hätte melden müssen. Er habe gedacht, die übernehme der Arbeitgeber. Laut seinem Verteidiger stehe man mit der Agentur und dem Zollamt schon in Verbindung stehe. Der Mann sei bereit, den Schaden wieder gutzumachen.

Übrig blieb noch eine Verurteilung über eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen vom Dezember wegen unerlaubtem Drogenbesitz und die Tatsache, dass er unter offener Bewährung stand. Dennoch, so Amtsrichter Schindler, sei "gerade noch eine Geldstrafe" möglich. Unter Einbeziehung des anderen Urteils verhängte er eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 30 Euro.

© SZ vom 10.08.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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