Amtsgericht Erding:Freispruch wegen Schuldunfähigkeit

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft waren schwer: der 58-jährige Angeklagte soll 2020 im Terminal 2 des Flughafens sein Glied aus der Hose hängen haben lassen und als zwei Polizeibeamte kamen eindeutige Onanierbewegungen mit der Hand in Richtung der Beamten gemacht haben. Da fiel es schon gar nicht mehr ins Gewicht, dass er das Hausverbot am Airport missachtet hatte und noch ein paar Mal mit der Bahn ohne gültiges Ticket gefahren sein soll. Nach Paragraf 183 Strafgesetzbuch steht auf exhibitionistische Handlung, die andere belästigt, eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe.

Doch zu einer Verhandlung mit Beweisaufnahme kam es gar nicht. Der Pflichtverteidiger des Angeklagten verwies nur knapp auf ein Sachverständigengutachten zur Psyche des Mannes, das erst vor kurzem erstellt worden war. "Gott sei dank endlich", wie der Pflichtverteidiger sagte. Die Diagnose: paranoide chronische Schizophrenie. Zum Tatzeitpunkt hatte der Angeklagte auch schon länger offenbar keine Medikamente genommen. Bei einer Reizüberflutung, so wie es auf einem Flughafen der Fall sei, sei es sehr wahrscheinlich, dass zur Tatzeit nicht wahrgenommen habe, dass er sich in einem öffentlichen Raum aufhalte. Er habe "hoch wahrscheinlich" akustische und optische Halluzinationen gehabt und auch Stimmen gehört, die ihn so zum Handeln zwangen. Kurz gesagt: er war damals schuldunfähig wegen seelischer Störungen, beziehungsweise unfähig das Unrecht seiner Tat einzusehen. Amtsrichterin Michaela Wawerla, die Staatsanwältin und der Pflichtverteidiger waren sie einig: Freispruch. Allerdings war dies nicht für den Angeklagten gleichzusetzen mit Freiheit. Er wurde zurück in die Justizvollzugsanstalt Landsberg gebracht, wo er derzeit inhaftiert ist.

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