Amtsgericht Erding:Einkaufsbummel mit 40 gefälschten Kreditkarten

Schöffengericht verurteilt Trio aus Malaysia, das am Flughafen erwischt wurde, zu zwei Jahren und drei Monaten Haft

Von Thomas Daller, Erding

Sie kamen zu dritt aus Kuala Lumpur mit 40 gefälschten Kreditkarten im Gepäck und sollten damit in München teure Waren, insbesondere wertvolle Uhren einkaufen. Doch schon nach zwei Tagen wurden sie am Flughafen in flagranti erwischt. Das Amtsgericht Erding hat die drei Malayen nun zu jeweils zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Alle drei sind Familienväter im Alter von 35, 47 und 49 Jahren. Die beiden jüngeren gaben an, sich in Malaysia aufgrund von finanziellen Problemen bei einem privaten Geldverleiher verschuldet zu haben. Der dritte sagte, er habe ebenfalls Geld für die Operation seiner Mutter benötigt. Unabhängig voneinander seien sie von diesem Geldverleiher mit den gefälschten Kreditkarten ausgestattet worden und sollten damit Ware in München einkaufen. Kennengelernt hätten sie sich erst unterwegs, auf dem Flug. Das Flugzeug sei in Wien gelandet, wo sie per SMS instruiert worden seien, mit dem Zug nach München weiter zu reisen. Dort klapperten sie zu dritt viele Geschäfte in der Innenstadt ab, in denen es Uhren, Schmuck und teure Markenbekleidung gibt. Aber die gefälschten Kreditkarten waren ziemlicher Murks: Von den allermeisten Lesegeräten wurden sie nicht akzeptiert. Laut den Daten von American Express, Visa und Mastercard, die die Polizei angefordert hatte, versuchten sie es innerhalb von zwei Tagen 59 mal, damit einzukaufen. Wenn ihnen das geglückt wäre, hätten sie Ware im Wert von rund 50 000 Euro erworben. Tatsächlich hat es aber pro Täter nur je zweimal funktioniert. Die Beute hatte lediglich einen Wert von insgesamt etwa 1700 Euro.

Erwischt wurden sie am 18. April dieses Jahres am Flughafen im Erdinger Moos. Ihr Verhalten, immer wieder neue Kreditkarten hervorzuholen, wenn das Lesegerät streikte, weckte Misstrauen. Ein Verkäufer informierte die Flughafenpolizei, die das Trio dann nur im nächsten Geschäft einsammeln musste. Nach ihrer Vernehmung kamen sie in Untersuchungshaft, von wo aus sie in Handschellen ins Amtsgericht Erding gebracht wurden.

Ihre drei Verteidiger wollten die Sache nicht unnötig verkomplizieren und boten dem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Seefelder an, dass ihre Mandanten zu einem Geständnis bereit wären. Im Gegenzug machte die Richterin das Angebot, dass sich der Strafrahmen innerhalb von zwei Jahren und zwei Jahren und neun Monaten bewegen werde. Auf die Aussagen von zahlreichen Verkäuferinnen und Verkäufern, die als Zeugen geladen waren, konnte man daraufhin verzichten; lediglich die ermittelnden Polizeibeamten wurden gehört. Eine Beamtin der Kriminalpolizei Erding sagte, die Karten seien für einen Laien nur schwer als Fälschung zu erkennen gewesen. Aber es sei eine einfache Variante gewesen; nur mit einem Magnetstreifen, ohne den Chip. Auf den Karten seien die Namen der drei Angeklagten aufgedruckt gewesen und der Name einer reellen Bank. Die Kreditkartennummer sei jedoch auf eine andere Bank ausgestellt gewesen, ebenso die Personendaten. Außerdem seien die drei Täter bei ihrer Festnahme auch noch im Besitz von drei Lufthansa-Tickets für einen Flug nach Luxemburg gewesen.

Das Gericht verurteilte sie zu je zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe, wobei die Untersuchungshaft mit angerechnet wird. Dass die Taten "bandenmäßig" begangen worden seien, habe man nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen können. Sie seien wohl lediglich von der gleichen Bande angeworben worden. Sobald sie zwei Drittel ihrer Haftstrafe abgesessen haben, werden sie in ihr Heimatland abgeschoben.

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