Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Erding:Drohung endet mit Verurteilung

Ex-Freund erpresst Lebensgefährtin eines prominenten Adligen

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Es kommt bestimmt nicht oft am Erdinger Amtsgericht vor, dass Namen des sogenannten deutschen Hochadels eine Rolle spielen. Die Beziehung von Sylwia Mokrysz mit Karl-Heinz Fürst von Sayn-Wittgenstein brachte ihren früheren Lebensgefährten auf eine dumme Idee: Er versuchte sie zu erpressen. Sie sollte 200 000 Euro zahlen, ansonsten würde er den Medien Details aus ihrem früheren Leben erzählen. Dass Karl-Heinz von Sayn-Wittgenstein 2018 nach 30 Jahren seine Ehefrau wegen der viel jüngeren Polin verlassen hatte, hatte damals viel Medienrummel ausgelöst. Und um einen weiteren zu vermeiden, sollte seine Ex, mit der er zwei Kinder hat, aber zuletzt vor 14 Jahren Kontakt, zahlen. Doch die ging darauf nicht ein, sondern zeigte ihn an. Am Mittwoch wurde jetzt der 43-jährige Angeklagte zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe wegen versuchter Erpressung verurteilt.

Konkret sollte die Erpressung am 10. Mai 2019 in einem Hotel am Münchner Flughafen geschehen sein. Zuvor hatte der Angeklagte versucht, Kontakt zu seiner früheren Lebensgefährtin aufzunehmen - über deren Firma und einer Kanzlei. Vor Gericht sagte er aus, dass es nur darum gegangen sei, wieder Kontakt zu seinen beiden Kindern zu bekommen. Diese habe sie bei der Trennung quasi entführt und zudem habe sie ihm damals viel Geld "gestohlen".

Als die später Erpresste dies mitbekam, beauftragte sie ihre Rechtsberaterin Kontakt aufzunehmen, um herauszufinden, was ihr früherer Ex wolle. Diese vereinbarte ein Treffen in einem Hotel am Flughafen München, zu dem sie aus Polen flog. Vor Gericht schilderte sie, dass das rund einstündige Gespräch in "angenehmer Atmosphäre" verlaufen sei. Er habe viel über sein Leben in den vergangenen Jahren erzählt. Dann sei er darauf gekommen, dass "die Medien" ihn angesprochen hätten, ob er nicht aus seinem Leben mit der "Neuen" von Karl-Heinz von Sayn-Wittgenstein berichten wolle. Das würde er nicht, wenn ihm seine frühere Lebensgefährtin 200 000 Euro geben würde. Für die Entscheidung habe sie bis zum 12. Mai abends Zeit. Bis dahin kontaktierte er die Rechtsberaterin noch ein paar Mal - per SMS, E-Mail und es gibt sogar eine Gesprächsmitschnitt eines Telefonats.

Der Angeklagte leugnete dies mehr als zwei Stunden lang. Es sei ihm immer nur um seine Kinder gegangen, zu denen er seit der Trennung keinen Kontakt mehr habe. Er habe der Vertreterin seiner Ex sogar im Hotel 10 000 Euro übergeben, um "ihr Herz zu erweichen". Er habe der Frau nur von den Kontaktaufnahmen durch Medien erzählt. Die männliche Stimme, die man bei dem Gesprächsmitschnitt hören könne, sei nicht seine. Alles sei nur eine Intrige, um ihn zum Schweigen zu bringen. Zudem sei die Rechtsberaterin gar keine Rechtsanwältin, für die sie sich ausgebe, weshalb er bei der polnischen Justizkammer eine Anzeige erstatte habe. Dass sie keine Rechtsanwältin mehr sei, bestätigte die Zeugin. Sie habe den Titel 2018 freiwillig abgegeben, da man sich in Polen zwischen Rechtsanwältin und Rechtsberaterin entscheiden müsse.

Nachdem die mittels Dolmetscherin geführte "Befragung" der Zeugin durch den Angeklagten fast nie Fragen zum eigentlichen Vorwurf waren, ermahnte Richterin Michaela Wawerla mehrmals bei der Sache zu bleiben. Letztendlich lud die Richterin Staatsanwalt und Verteidiger zu einem Verständigungsgespräch ein. Das Ergebnis: der Angeklagte legte ein vollständiges Geständnis ab. Dafür war ihm beim Gespräch eine Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und zwei Monaten und einem Jahr und sechs Monaten in Aussicht gestellt worden - auf Bewährung. Der 43-Jährige erklärte, dass er nur noch seine Ruhe haben will.

Richterin Wawerla verhängte ein Jahr und drei Monate. Ihm zu Gute komme, dass er sich zwar spät zu einem Geständnis durchgerungen habe, was der Freundin des prominenten Adligen aber ein Erscheinen als Zeugin erspare. Laut Staatsanwalt habe den Angeklagten seine Finanznot zur Erpressung getrieben. Die dürfte sich für den wegen der Corona-Pandemie arbeitslosen Mann nun verschärfen. Seine frühere Lebensgefährtin hat ihn nach dem Erpressungsversuch auf Unterhalt für die beiden Kinder verklagt: 1000 Euro monatlich.

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Quelle:
SZ vom 17.09.2020
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