Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Erding:Diskobesuch mit bösen Folgen

Ein 20-Jähriger schlägt einem jungen Mann Glas ins Gesicht und verletzt ihn schwer. Der Angeklagte kann sich nicht erklären, wie es dazu kam. Die Zeugen machen unterschiedliche Angaben. Das Urteil: Freizeitarrest und 3000 Euro Schadenswiedergutmachung

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Obwohl das Erdinger Amtsgericht mitten in Oberbayern liegt, ist Bairisch eine Sprache, die nicht ganz so oft bei Verhandlungen zu hören ist. Das war jüngst aber der Fall, als gegen einen 20-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung verhandelt wurde. Nicht nur er, auch alle geladenen Zeugen sprachen Bairisch. Aber auch Amtsrichter Michael Lefkaditis konnte mithalten. Viel geholfen hat diese Gemeinsamkeit dem jungen Angeklagten aber nicht. Lefkaditis verurteilte ihn zu einem Freizeitarrest und 3000 Euro Schadenswiedergutmachung. Er sah es letztlich als bewiesen an, dass der 20-Jährige in der Nacht des 15. Februar einem anderen Besucher einer Diskothek in Schwindkirchen ein Glas ins Gesicht geschlagen hat, wodurch dieser massive Gesichtsverletzungen mit bleibenden Narben erlitt.

Das größte Problem war, dass es letztendlich keinen Zeugen gab, der tatsächlich den Schlag mit dem Glas gesehen hatte. Der, den das Glas getroffen hatte, ein 22-Jähriger, hatte dazu noch am wenigsten Erinnerungen an den Vorfall - auch wenn er meinte, dass für ihn die Sache noch "präsent" sei. Allerdings musste er auf Nachfragen von Amtsrichter Lefkaditis und des Anwalts des Angeklagten einräumen, dass es auch anders gewesen sein könnte, soweit er sich erinnere, da er nach ein paar Weißbier und Jägermeister zur Tatzeit gegen 1.35 Uhr ganz schön bedient gewesen sei. Ein Atemalkoholtest gegen 2 Uhr hatte 1,21 Promille ergeben, was rund 2,44 Promille im Blut entspricht.

Nach den Ermittlungen der Polizei, basierend auf mehreren Zeugen, die aber größtenteils der Clique des Geschädigten zugeordnet werden konnten, hatte die Staatsanwaltschaft dem 20-Jährigen vorgeworfen, in der Diskothek grundlos ein Glas dem Geschädigten ins Gesicht geschlagen zu haben. Eine Vorgeschichte gab es aber schon. Laut dem Angeklagten war er mit einem Bekannten aus der Berufsschule ins Quatschen gekommen, als plötzlich der 22-Jährige dazukam, ihm sein Getränk aus der Hand nahm und davon probierte. Sein Urteil: "Wie ko ma des blos sauffa." Dann habe er das Glas zu Boden fallen lassen, das zum Glück dort nicht zerborsten sei. Er habe es aufgehoben und dem 22-Jährigen gesagt, dass er ihm gefälligst ein neues Getränke kaufen solle. Doch der habe das verneint, ihn am Hinterkopf gefasst und ihm eine Zigarette ins Gesicht drücken wollen. Daraufhin habe er mit einer Hand in Notwehr das verhindern wollen, aber unglücklicherweise noch immer das Glas in der Hand gehabt, das dann am Kopf seines Kontrahenten gelandet sei. Das tue ihm sehr leid und er habe sich später auf der Toilette dafür bei ihm auch entschuldigt. Ein Atemalkoholtest hatte beim Angeklagten geringe 0,18 Promille ergeben.

Am meisten wollte von allen Zeugen der Fahrer der Gruppe gesehen haben. Bei allen Aussagen gab es aber Differenzen, auch zu den Aussagen bei der Polizei wenig später. Mal sei es vorher zu einem Streit gekommen, mal nicht. Mal hätten sich die beiden Kontrahenten danach noch mal gesehen, mal nicht, und mal habe er in der Diskothek geraucht und mal nicht. Der 22-Jährige gab es aber offen zu, als ihn der Richter fragte: "Hams graucht?". "Scho", sagte er. "Aber ist denn des erlaubt dort?". "Na, aber i soi doch ehrlich sei."

Und auf die Aussagen des nüchternen Zeugen stützte letztlich Lefkaditis sein Urteil, auch wenn dies der Verteidiger anders sah und die Tatvariante seines Mandanten doch viel glaubwürdiger sei, zumal es keinen Zeugen gebe, der tatsächlich gesehen habe, wie das Glas ins Gesicht des Geschädigten kam. Er hatte für einen Freispruch deshalb plädiert.

Amtsrichter Michael Lefkaditis sah die Aussage mit der Notwehr aber als "Schutzbehauptung" an. Der Zeuge habe nichts getrunken, habe keinen Belastungseifer gezeigt und auch, wenn er dem Lager des 22-Jährigen zugeordnet werden könne, sei er ein glaubhafter Zeuge, der sehr wohl die Drohung des Angeklagten mitbekommen habe, dass er dem später Geschädigten das leere Glas ins Gesicht schlage, wenn er ihm kein neues Getränke besorge. Es möge sein, dass der Schlag eine "Spontanreaktion" gewesen sei, die keiner "immanenten Aggression" entsprungen sei, aber dennoch habe der Geschädigte schlimme Verletzungen erlitten, unter denen er noch immer leide.

Bei der Geldauflage zu Gunsten des Geschädigten blieb der Amtsrichter dann 500 Euro über der Summe, die die Staatsanwältin gefordert hatte. Beim Arrest hingegen beließ er es bei deutlich unter der einen Woche Dauerarrest, für die sie plädiert hatte.

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Quelle:
SZ vom 29.10.2020
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