Amtsgericht Erding:Diebstahl kommt teuer zu stehen

39-Jähriger klaut in Drogeriemarkt eine Speicherkarte und muss ins Gefängnis

Von Gerhard wilhelm, Erding

Weil er eine Speicherkarte für 40 Euro in einem Erdinger Drogeriemarkt gestohlen hat, muss ein 39-Jähriger für zwei Monate ins Gefängnis. Zum Verhängnis wurde ihm, dass er noch unter offener Bewährung stand, als er wieder straffällig wurde. 2017 war er vom Amtsgericht München zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden - wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls. Auch der Erdinger Amtsrichter Björn Schindler konnte dem Mann deshalb nicht mehr helfen. "Das hat ihnen bestimmt schon der Münchener Richter gesagt, dass Sie, wenn Sie noch einmal klauen, ins Gefängnis kommen", sagte Schindler bei der Begründung des Urteils.

"Das war ich und es ist mir voll peinlich", sagte der Angeklagte, als ihn Richter Schindler fragte, ob es stimmt, was die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft. Die am 20. August 2018 gestohlene 128 GB-Speicherkarte habe er für private Zwecke benötigt. Wahrscheinlich sei er damals ein wenig angetrunken gewesen, wie so oft seit drei Jahren, als sein Leben aus dem Tritt geraten sei durch die Trennung von seiner Frau und Arbeitslosigkeit. Von da an habe er regelmäßig zu Alkohol und Drogen gegriffen.

Seit 7. März sei er aber "sauber" - seitdem ist er freilich auch in Haft. In sogenannter Ersatzhaft, weil er eine Geldstrafe aus einem Urteil aus dem Jahr 2017 nicht bezahlen konnte. Wenn er wieder aus dem Gefängnis komme, wolle er weg aus Erding und einen Neuanfang in Kempten machen, wo seine Kinder bei ihrer Mutter lebten.

Parallel zu seinem Absturz kamen die Straftaten. "Alles zwar nur ein bisserl was, aber eben auch einschlägig wegen Diebstahl", sagt Schindler: mehrfach wegen Erschleichen von Leistungen - besser bekannt als Schwarzfahren -, Besitz und Handel mit Betäubungsmitteln und jetzt der zweite Diebstahl.

Auch sein Anwalt und die Staatsanwaltschaft sahen vieles, was neben den kleineren Straftaten zu Gunsten des 39-Jährigen sprach: neben seinem umfassenden Geständnis, dass die Schadenssumme mit 40 Euro sehr klein sei und dem Drogeriemarkt kein Schaden entstanden sei, da die Karte zurück gegeben worden sei. Doch während der Verteidiger für eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen plädierte, sah der Vertreter der Staatsanwaltschaft vor allem, dass der erneute Diebstahl unter einer offenen Bewährung begangen wurde.

Amtsrichter Schindler verhängte statt der geforderten drei Monate letztlich nur zwei Monate. Wovon der Angeklagte zwei Wochen nicht mehr abbrummen muss - so lange saß er schon in Untersuchungshaft ein.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: