Amtsgericht Erding:Blutiges Starkbierfest

Im Streit schlägt ein Mann einen anderen mit der Bierflasche nieder: sechs Monate Bewährungsstrafe

Von Thomas Daller, Erding/Taufkirchen

Beim Starkbierfest in Taufkirchen im März vergangenen Jahres floss Blut in der Bar: Nachdem zwei Angetrunkene aneinander geraten waren, schlug einer dem anderen mehrmals eine Bierflasche auf dem Kopf. Drei Platzwunden mussten anschließend genäht werden. Der 22-jährige Täter wurde am Dienstag am Amtsgericht Erding wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Am 12. März 2016, ein Samstag, gegen 23.30 Uhr, hatten beide schon einiges getrunken, als es zum Streit kam. Der Angeklagte räumte zwei Maß und zwei Longdrinks ein. Das Opfer hatte massive Erinnerungslücken, die sich auch auf seinen Alkoholkonsum erstreckten. Er soll jedoch ziemlich gelallt haben und auch sehr aggressiv gewesen sein, sagten Zeugen.

Das Opfer, ein 35-jähriger Taufkirchener, hatte nach eigenen Angaben versucht, an der Bar etwas zu bestellen. Doch die Theke sei vom Angeklagten und dessen Freunden belagert worden und er sei nicht durchgekommen. Der Angeklagte sagte, der Taufkirchener habe ihn daraufhin übel beschimpft und man habe sich gegenseitig an den Armen geklammert. Dann sei der Taufkirchener gegangen, jedoch nach wenigen Minuten zurück gekommen, weil er bei dem Gerangel angeblich seine Jacke verloren habe. Der Taufkirchener war nach eigenen Angaben der Auffassung, man wolle sich einen Spaß auf seine Kosten machen und habe seine Jacke versteckt. "Der ist auf mich zu und hat mich beschuldigt, dass ich seine Jacke geklaut habe", sagte der Angeklagte:"Er hat mich ziemlich übel beleidigt, ich habe einen Stoß in die Bauchregion bekommen und dann hat er mir ins Gesicht gespuckt. Aus Angst und Ekel habe ich ihm im Affekt die Flasche auf den Kopf gehauen und bin dann weggelaufen." Laut ärztlichem Attest des Opfers muss er wohl mehrmals zugeschlagen haben: Aus drei klaffenden Kopfplatzwunden, die genäht werden mussten, floss Blut. Das Opfer hatte starke Kopfschmerzen und war eine Woche krankgeschrieben.

Drei Zeugen schilderten den Vorfall ähnlich, wobei sie nur ungefähre Angaben zur Zahl der Schläge machen konnten. Zwei Zeugen waren nicht nahe genug dran und der dritte hatte einen Schwall Bierschaum in die Augen bekommen, als der Angeklagte mit der Flasche zum ersten Schlag ausgeholt hatte: "Als ich wieder sehen konnte, war die Auseinandersetzung bereits beendet. Ich habe nur zwei- oder dreimal einen dumpfen Knall gehört."

Christian Lang, der Rechtsanwalt des Angeklagten, argumentierte, dass es sich um einen "Provokationstatbestand" gehandelt habe. Die Aggression sei von dem Taufkirchener ausgegangen. Dieser sei bereits zweimal wegen Körperverletzung vorbestraft und dessen Freunde hätten an jenem Starkbierabend behauptet, der sei immer so, wenn er betrunken sei. Er suche Streit. Der Verteidiger plädierte daher auf einen minderschweren Fall und auf eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro. Die Staatsanwaltschaft hingegen forderte sechs Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung. Der Angeklagte sei nicht vorbestraft und er sei provoziert worden, daher sei die Mindeststrafe ausreichend. Allerdings komme man um den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung nicht herum, denn Notwehr sei nicht gegeben gewesen. "Es ist halt blöd gelaufen", sagte die Staatsanwältin.

Richterin Sabine Schmaunz folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgesetzt. Darüber hinaus muss der Angeklagte eine Geldauflage in Höhe von 1500 Euro in Raten an die "Kinderinsel e.V." zahlen und wie üblich die Kosten des Verfahren tragen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: