Amtsgericht Erding:Ausnahmsweise nüchtern

Angeklagter wird erneut wegen Alkohol straffällig. Zur Verurteilung kommt es nicht

Die Zahl der Straftaten war lang: vier Mal Beleidigung, drei Mal Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und einmal vorsätzliche Körperverletzung. Und doch hat es nicht zu einem Urteil gegen den 35-jährigen Angeklagten am Amtsgericht gereicht. Der Grund lag in anderen Fällen bei denen er erst vor kurzem verurteilt worden war oder wo noch eine Verhandlung ansteht. Seine Verteidigerin musste gestehen, dass ihr Mandant "einigen Ärger" habe, da sei der aktuell zu verhandelnde Fall noch geringfügig. Erst im April sei er nämlich im "erheblichen alkoholisierten Zustand" den vermeidlichen Liebhaber seine Freundin "schwer angegangen" und das Ganze sei "unschön" abgelaufen. Am Landgericht München wurde er zudem zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Staatsanwalt, Richter Michael Lefkaditis und die Verteidigerin einigten sich deshalb auf eine vorläufige Einstellung des Verfahrens.

Der Alkohol ist auch im Spiel gewesen als er im Oktober 2015 stürzte und sich dabei so sehr verletzte, dass ein Krankenwagen kommen musste, wie der Staatsanwalt in seiner Anklage sagte. Die zwei Polizisten, die ihm in den Wagen helfen wollte, beschimpfte er wüst. Zudem leistete er erheblichen Widerstand gegen seinen Transport in den Rettungswagen. Auf der Fahrt ins Klinikum Erding setzte er die Beleidigungen fort. Keine zwei Stunden später wurde er von zwei Polizisten auf der Straße entdeckt, da er aus der Klinik geflüchtet war. Erneut folgten Beleidigungen gegen die Beamten und es musste "erhebliche Kraft" aufgewendet werden, um den 35-Jährigen ins Auto zu setzen. Im Klinikum setzten sich die Beleidigungen fort. Nach Aussage des Staatsanwaltes waren neben den zwei Polizisten vier Pfleger und zwei Ärzte notwendig um ihn auf dem Bett zu fixieren. Bei der Aktion schlug der Angeklagte einem der Beamten die Hand so gegen die Stirn, dass der am nächsten Tag noch Schmerzen hatte.

Die Verteidigerin sagte, dass es sich durchaus so abgespielt haben könnte, ihr Mandant könne sich wegen der Alkoholisierung und des zeitlichen Abstands aber nicht mehr so Recht erinnern. Er habe einfach nicht ins Krankenhaus damals gewollt und dann sei die Sache wohl eskaliert.

"Alkohol ist für Sie nicht unbekannt", sagte Richter Lefkadits. Seit Jahren spiele sie bei Straftaten durch ihn eine Rolle. Umso erstaunter war Lefkaditis, dass der 35-Jährige jetzt erst seine erste Alkoholtherapie macht. Immerhin war er zur Verhandlung pünktlich und nicht betrunken erschienen, was seine Verteidigerin erfreute und den Amtsrichter an eine andere Verhandlung erinnerte. Zu der sei der 35-Jährige mit 2,5 Promille erschienen.

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