Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Erding:Absurdes Theater

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Trotz einer eindeutigen Beweislage versucht sich ein 54-jähriger, einschlägig vorbestrafter Ladendieb herauszuwinden

Von Gerhard Wilhelm, Erding

"Von seiner Persönlichkeit her ist er kein einfacher Mensch", sagte seine Bewährungshelferin, "er glaubt nichts und niemandem." Ihr 54-jähriger Klient erwies sich freilich auch nicht gerade als der glaubwürdigste. In seinem Verfahren wegen Diebstahls und Betrugs am Amtsgericht Erding bot er eine ganze Reihe angeblicher Beweise für seine Unschuld auf, die ihm das Gericht nicht im Geringsten abnehmen musste. Die Betrugsanklage wurde zwar wegen des geringen Schadens von 137 Euro eingestellt. Doch nur, weil der Angeklagte für den Diebstahls eines Handys im Wert von 749 Euro eh neun Monate ins Gefängnis muss.

Der Beobachter durfte sich, schon wenige Minuten nach Beginn der Verhandlung, an Heinrich von Kleists Novelle "Michael Kohlhaas" erinnert fühlen. Auch die Figur des Michael Kohlhaas kämpft erbittert gegen die Ungerechtigkeit, die ihm widerfahren war. Der Angeklagte war im biederen dunklen Anzug mit blauem Hemd erschienen. "So wie er aussah, hätte man nicht geglaubt, dass er klaut", sagte später der Ladendetektiv als Zeuge, "aber da kann man sich sehr irren".

Die erste Ungerechtigkeit aus Sicht des Angeklagten bestand darin, dass Richter Björn Schindler seinen Antrag ablehnte, einen anderen Pflichtverteidiger zu bestellen und das Verfahren zu verschieben. "Ich kenne den Mann nicht und habe kein Vertrauen zu ihm", beschwerte sich der Angeklagte.

Zum ersten Anklagepunkt, einen Tankbetrug an einer Tankstelle am Flughafen, legte er umfangreiches, angebliches Beweismaterial in Form von Fotos und Tankbelegen vor. Diese sollten belegen, dass das Auto auf dem Überwachungsvideo nicht seines sei und die Person auf dem Video nicht er. Er sei ja zur Tatzeit, am 10. Oktober 2019 um 15.30 Uhr, sowieso gerade erst mit einem Kurs in Freising fertig geworden. Ein anthropologisches Gutachten, das die Merkmalsvielfalt des menschlichen Körpers vergleicht, lehnte er jedoch ab, da das Video "herangezoomt und sehr verpixelt" sei.

Das Mobiltelefon, beteuerte er, habe er nicht gestohlen, sondern Ebay-Kleinanzeigen für 420 Euro gekauft. Als vermeintlichen Beweis legte er eine Verpackungsschachtel, Ladekabel, Netzstecker und ein Bedienungsanleitung vor, dazu einen Kaufvertrag. Zudem vermutete der Angeklagte, dass das gestohlene Handy gar nicht gestohlen worden war, sondern am Tag danach in einem Elektromarkt in Erding gegen Barzahlung verkauft worden sei. Das zeige die Strafanzeige des Marktes, auf dem Barverkauf stehe und das Datum des nächsten Tages. Warum der Markt das machen sollte, fragte Richter Schindler. "Keine Ahnung", sagte der Angeklagte, "damit sie einen Täter haben." Den möglichen Ebay-Verkäufer konnte die Polizei nicht befragen. Die vom Angeklagten angegebene Person ist vergangenes Jahr gestorben.

Laut Aussage des Ladendetektivs passierte der Handy-Diebstahl im Juni 2020. Damals hatte man eine leere Verkaufsschachtel im Markt gefunden. Auf Überwachungsvideos habe man einen Mann entdeckt, der zunächst wohl angegeben hat, das Handy kaufen zu wollen. Mit der Rechnung sei er aber nicht zur Kasse gegangen, sondern habe das Mobiltelefon in einem unbewachten Moment an der Ausgabestelle weggenommen, sagte der Detektiv. Dann sei er durch den Markt gegangen und habe in den Gängen das Handy aus der Schachtel genommen. Anschließend sei er aus dem Markt gegangen, mit dem Handy.

Im Oktober habe er den Mann - dessen Foto neben zwei anderen potenziellen, aber bis dato noch unbekannten Dieben im Büro hänge - wiedererkannt. Sein Chef habe nach Rücksprache den Angeklagten ebenfalls identifiziert. Vor dem Markt wartete dann die Polizei. Den Beamten erklärte der Angeklagte zunächst, dass er gar kein Mobiltelefon dabei habe. In einer Jackentasche fanden die Beamten eines. Und siehe da: Die Seriennummer und die auf der Welt einmalige IMEI-Geräte-Nummer stimmten mit der Nummer überein, die auf der zurückgebliebenen Schachtel im Mediamarkt steht. Den Antrag des Pflichtverteidigers, der auf Wunsch seines Mandaten gestellt wurde, die Schachtel auf Fingerabdrücke zu untersuchen, wies der Richter zurück, da schon durch die IMEI-Nummer die Straftat beweisen sei. Zudem ähnle die Peron auf dem Überwachungsvideo dem 54-Jährigen sehr.

Für Richter Schindler war die Beweislage eindeutig. Zugunsten des Angeklagten spreche eigentlich nichts. Er habe lediglich "eine Show abgezogen". Zudem stehen im Bundeszentralstrafregister unter seinem Namen schon mehrere Verurteilungen wegen Diebstahls, die erste von 1989, die letzte ist drei Jahre alt. Zuletzt wurde er zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt - ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung. Doch davon lasse sich der 54-Jährige offenbar nicht abschrecken, sagte Richter Schindler. Für einen Bewährungsversager komme eine erneute Bewährungsstrafe nicht in Betracht. Eine Freiheitsstrafe sei wohl der einzige Weg, ihm beizubringen, künftig Straftaten zu unterlassen.

Der Kommentar des Angeklagten zum Verfahren lautete: "Alles absurd."

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat zwei Wochen Zeit. Bisher hat er immer Widerspruch eingelegt. Zurzeit läuft noch ein Revisionsverfahren am Landgericht Landshut - wegen Körperverletzung.

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Quelle:
SZ vom 22.11.2021
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