Es ist der Albtraum eines Autofahrers: Man schaut an der Kreuzung nach links, man schaut nach rechts, man fährt in die Straße ein - und überrollt einen Menschen. Vor gut einem Jahr hat eine 60-jährige Autofahrerin aus Moosburg im Gemeindebereich von Steinkirchen beim Einfahren in die Kreuzung einen am Boden liegenden Radfahrer übersehen und überfahren. Der 77-Jährige starb noch an der Unfallstelle. Gegen den Strafbefehl hatte die 60-Jährige Einspruch erhoben, weil sie einen niedrigere Geldstrafe und ein kürzeres Fahrverbot erreichen wollte. Am Mittwoch verkündete Richterin Michaela Wawerla am Amtsgericht Erding das Strafmaß. Die Frau erhält wegen fahrlässiger Tötung 150 Tagessätze á 30 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot.
Am 13. Juni vergangenen Jahres war die Moosburgerin gegen 11 Uhr mit ihrem Auto auf der Ortsverbindungsstraße von Großwimpasing und Eldering unterwegs. Sie wollte nach rechts in die Kreisstraße ED 26 einbiegen. Dabei übersah sie den 77-jährigen Radfahrer, der nach einem Sturz auf der abbiegenden Vorfahrtsstraße bereits am Boden lag. Wie die Staatsanwältin ausführte, erlitt der Mann mehrere Verletzungen, darunter ein stumpfes Brustkorbtrauma. Der 77-Jährige aus dem Gemeindebereich Steinkirchen starb noch an der Unfallstelle.
Der von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung sah 150 Tagessätze á 40 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot vor. Dagegen hat die Moosburgerin Einspruch erhoben. Wie ihr Anwalt am Mittwoch erklärte, gehe es nicht um den Sachverhalt, der sei unstrittig und dazu liege auch ein 100-seitiges Gutachten vor. Der Einspruch beziehe sich ausschließlich auf die Höhe des Tagessatzes und die Dauer des Fahrverbots. Als Verkäuferin in Teilzeit verdiene sie 780 Euro im Monat, sagte die 60-Jährige auf Nachfrage von Richterin Wawerla. Zudem habe sie noch 600 Euro Pachteinkünfte.
Die Verteidigung betonte die "atypischen Umstände" dieser fahrlässigen Tötung. Hier sei nämlich ein Liegender überrollt worden. Die Angeklagte habe vor dem Einfahren nach links und rechts geschaut. Laut Gutachten stehe fest, dass der 77-Jährige vom Rad gestürzt und bereits vor dem Überrollen auf dem Boden lag, es habe zuvor keine Kollision mit dem Wagen der Beklagten gegeben. Seine Mandantin sei auch nicht mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen, sie habe es versäumt, "den Blick nach rechts unten zu richten". Er könne bei ihr nur ein geringes Verschulden erkennen. Dass man einen größeren Gegenstand übersehe, etwa ein auf der Straße liegendes Fahrzeugteil, "das ist doch jedem schon mal passiert".
Noch dazu sei die 60-Jährige seit 40 Jahren unfall- und straffrei am Steuer gesessen. Wie der Verteidiger erklärte, ist die verheiratete Mutter von zwei erwachsenen Kindern seit dem Unfall in psychiatrischer Behandlung, sie leide unter Schlafstörungen und depressiven Episoden. In seinen Augen sei daher das "klassische Denkzettel-Fahrverbot" nicht zu rechtfertigen, ja "sinnfrei".
Auch angesichts der Tatsache, dass seine Mandantin zweimal in der Woche in Therapie gehen müsse, plädierte die Verteidigung auf höchstens ein Monat Fahrverbot und einen Tagessatz von 30 Euro. Die 60-Jährige ergriff kurz das Wort: "Es tut mir leid,", sagte sie mit leiser Stimme, die Hände fest ineinanderverschränkt, "ich möchte es gerne rückgängig machen und ich entschuldige mich, dass es passiert ist. Aber ich kann's nicht mehr ändern."
Die Staatsanwaltschaft zeigte sich mit einem geringeren Tagessatz einverstanden. Schließlich sei die Angeklagte geständig. Allerdings wollte die Staatsanwältin angesichts der Tat nicht von einem dreimonatigen Fahrverbot abrücken.
Richterin Michaela Wawerla verurteilte die 60-Jährige wegen fahrlässiger Tötung zu insgesamt 4500 Euro und einem Monat Fahrverbot. Prinzipiell müsse man an Kreuzungen immer die ganze Straße im Blick haben, wandte sie sich an die Angeklagte, "dagegen haben Sie verstoßen". Allerdings handle es "nicht um eine besonders schwere Pflichtverletzung". Wäre der 77-Jährige nicht an den Verletzungen gestorben, dann wäre es fahrlässige Körperverletzung gewesen. "Schicksalshaft" sei es anders ausgegangen.