Amtsgericht Ebersberg:Zum Schluss flog der Föhn

Beziehungsstreit endet mit Geldstrafe für Ex-Freund

Von Matthias Reinelt, Ebersberg

Die Geschichte klingt wild, die vor dem Amtsgericht Ebersberg zur Verhandlung kam: ein Beziehungsdrama. Ausgangspunkt war ein Streit zwischen dem 41-jährigen Angeklagten und seiner damaligen Freundin, der damit endete, dass sie ihn raus warf. Doch als sie abends heim kam, war er immer noch in ihrer Wohnung worauf alles erst richtig eskaliert. Beim Verlassen der gemeinsamen Wohnung will er die Uhr mitnehmen, die er ihr zuvor geschenkt hat. Sie möchte sie aber behalten. Das Paar ringt um die Uhrenschachtel und irgendwie wird ihr im Gerangel die Nase gebrochen. Wütend folgt sie ihrem Freund ins Treppenhaus und wirft mit dem Föhn nach ihm. Der kommt dabei nicht zu Schaden, er soll ihr im Gegenzug Tritte auf den Oberschenkel verpasst haben.

Nun musste sich der 41-Jährige wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung sowie Nötigung verantworten. Der Anklagte sah alles ganz anders und beschuldigte seine damalige Lebensgefährtin, ihn selber mit dem Hörer der Gegensprechanlage mehrfach geschlagen zu haben, weil er sie daran hindern wollte, die Polizei zu rufen. Vor Gericht zeigt er gestikulierend, wie er sein Gesicht mit seinen Händen geschützt habe. Dabei soll der Hörer zurückgeschwungen sein und ihre Nase getroffen haben.

Hintergrund des Streits war, dass der 41-jährige Kraftfahrer zurück nach Mannheim ziehen wollte, weil er hier in der Region keine Arbeit finden könne. Laut Aussage der Geschädigten hatte das Paar kurz zuvor noch besprochen, den bevorstehenden Urlaub zusammen zu verbringen. Von dem Entschluss des Freundes frustriert, habe sie ihm signalisierte, ihn nicht mehr in ihrer Wohnung sehen zu wollen. Als sie ihn allerdings nach der Arbeit doch noch dort antraf, sei sie "ausgeflippt" und habe ihn aufgefordert zu gehen. Sie habe die Polizei rufen wollen, doch er habe ihr auf die Hände geschlagen. Beim Verlassen der Wohnung habe er dann entschieden, die Uhr mitzunehmen. "Weil sie dieses Geschenk nicht verdient hat", erklärt der Angeklagte. Es kommt zum Gerangel.

Bei der Polizei hatte sie noch ausgesagt, ihr damaliger Freund habe ihr die Schachtel aus kurzer Entfernung ins Gesicht geworfen. Vor Gericht stritt sie das nun ab und nahm ihren damaligen Freund in Schutz. Überhaupt gaben sich die beiden im Gerichtssaal schon wieder recht versöhnlich, lächelten sich immer wieder an. "Es hätte nicht passieren sollen", sagte er.

Die Staatsanwaltschaft argumentierte, die Tritte auf den Oberschenkel seien überhaupt nicht gerechtfertigt gewesen, gerade weil der Wurf mit dem Föhn weder gezielt erfolgt sei, noch einen Schaden verursacht habe. Eine Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 25 Euro sei angemessen. Der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung sei nicht bestätigt worden, allerdings sei der Bruch der Nase durch fahrlässige Körperverletzung entstanden.

Richterin Vera Hörauf erklärte in der Urteilsbegründung, dass die Schilderungen des Angeklagten zu hanebüchen seien, um glaubwürdig zu sein. Sie verurteilte den 41-Jährigen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro. Sie habe sich für 90 Tagessätze entschieden, weil die Strafe im Gegensatz zu 120 somit nicht im Führungszeugnis stehe. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil.

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