Amtsgericht Ebersberg:Streit endet mit Sturz in Keller

Gericht verurteilt Ex-Partner zu neun Monaten Haft auf Bewährung

Von Amelie Hörger, Ebersberg

Dass eine Diskussion zwischen zwei Lebensgefährten manchmal zu einen hitzigen Streit führen kann, ist nichts ungewöhnliches. Auch die Tatsache, dass beide danach nicht mehr genau wissen, warum der Streit überhaupt entbrannt ist, kann ab und an vorkommen. Fliegende Fäuste und Fernbedienungen haben dagegen keinen Platz bei einer Auseinandersetzung und dann landet so ein Streit manchmal vor Gericht.

Als "assoziale Assischlampe" hatte der Angeklagte sie bezeichnet, gab die Zeugin zu Protokoll. In diesem Punkt waren sich die beiden ehemaligen Lebensgefährten einig. Auch dass der Streit laut, mit vielen Beleidigungen und Schlägen von beiden Seiten ausgetragen wurde, ist unumstritten. "Wir haben beide was abgekriegt", sagte der Angeklagte und seine Freundin am Amtsgericht. Was jedoch danach geschehen ist, blieb ein Streitpunkt zwischen den Prozessbeteiligten.

Der 36-Jährige aus Grafing, der ohne Verteidigung vor Gericht erschienen war, bestand darauf, dass seine Partnerin mit der gemeinsamen Tochter in den Keller gegangen sei, dort auf den Stufen der marmornen Wendeltreppe ausrutschte und sich so nicht nur selbst einige Prellungen zugezogen habe, sondern durch ihren Sturz auch die Tochter verletzte. Er habe in der Zeit auf der Coach gesessen und ein Fußballspiel angesehen.

Durch die sehr detaillierte, dem Polizeibericht gleichende Erklärung der Zeugin, ergab sich jedoch ein anderer Sachverhalt. Er habe sie getreten, wodurch sie die Treppe hinunterstürzte, sagte die Frau und begann zu weinen. Der Angeklagte neben ihr vergrub dabei sein Gesicht in den Hände. Immer wieder ging er seine Ex scharf an, sie möge die Wahrheit sagen, er habe sie nicht getreten. Mehrmals musste er von Richterin Vera Hörauf ermahnt werden, die Befragung nicht zu unterbrechen.

"Ich weiß eigentlich noch alles", sagte die 30-Jährige. Diesen Eindruck bekamen wohl auch die Staatsanwaltschaft und die Richterin. Beide erklärten die Aussage der Zeugin für glaubwürdig, da sie "Details punktgenau einsortieren" könnte, sagte die Amtsrichterin. Der von der Staatsanwaltschaft geforderten Geldstrafe von über 3000 Euro zuzüglich einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, aufgrund der Schwere der Körperverletzung, sowie dem bereits ansehnlichen Vorstrafenregisters des Grafingers, kam das Gericht aber nicht in voller Höhe nach.

Dennoch musste der Angeklagte, der im Laufe der Verhandlung zunehmend verstimmt wirkte, eine Geldstrafe von 1500 Euro, sowie eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung hinnehmen. Ungehalten über dieses Urteil verkündete er, dem an diesem Tage rein weiblich besetzen Gericht: "Da sitzen drei Frauen und nur, weil sie ein bisschen heult, wird ihr gleich geglaubt." Davon ließe sie sich aber nicht beeinflussen, so Hörauf. "Ich finde es persönlich eher negativ und theatralisch, wenn Zeugen weinen", gestand die Richterin und riet dem Angeklagten, er möge Widerspruch einlegen, sollte er unzufrieden mit dem Urteil sein. Immer noch fassungslos und kopfschüttelnd entgegnete dieser, das würde doch nur noch mehr Geld kosten.

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