Amtsgericht:Blüten aus Ankara

Geldstrafe für 47-Jährigen, der Uhren im Flugzeug mit Falschgeld bezahlt hat

Von Thomas Daller, Erding

Auf dem Flug von Ankara nach München hatte der Angeklagte im Bordshop zwei Uhren im Gesamtwert von 369 Euro erworben. Die vier Hundert-Euro-Scheine, mit denen er bezahlt hat, waren jedoch Fälschungen. Deswegen stand er nun in Erding vor dem Schöffengericht. Verurteilt wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro, weil er Falschgeld in Umlauf gebracht hatte sowie wegen Betrugs.

Der 47-jährige Angeklagte war im Oktober 2014 zusammen mit einem Bekannten in die Türkei geflogen, wo beide getrennt voneinander Angehörige besuchen und dann gemeinsam wieder zurück fliegen wollten. Auf dem Rückflug bat er seinen Bekannten, er möge für ihn zwei bestimmte Uhren erwerben und wollte ihm das Geld dafür aushändigen. Er selbst müsse unterdessen dringend auf die Toilette. Das kam dem Bekannten noch nicht verdächtig vor. Allerdings lehnte er trotzdem ab: Er wolle nicht schuld sein, wenn eine der Uhren beispielsweise eine "Macke" habe: "Nein, schließ deine Geschäfte selber ab", habe er daher geantwortet. Also kaufte der Angeklagte die beiden Uhren selbst bei der Flugbegleiterin. Sie erinnerte sich als Zeugin vor Gericht noch ganz genau: Sie habe etliche Geldscheine in der Brieftasche des 47-Jährigen gesehen, wobei aber nur diese vier Hunderter, mit denen er dann gezahlt habe, der Länge nach gefaltet gewesen seien. Zuerst sei ihr an dem Geld nichts aufgefallen. Erst als sie in der Bordküche die Abrechnung gemacht habe, sei sie stutzig geworden. "Irgendetwas stimmt da nicht." Sie sei dann mit den Scheinen ins Cockpit, wo die Lichtverhältnisse besser seien. Dort sei ihr dann unter anderem aufgefallen, dass jeweils zwei der Geldscheine die gleichen Seriennummern trugen. Noch vom Flugzeug aus wurde daraufhin die Polizei am Flughafen München informiert, die den Angeklagten in Empfang nehmen sollte. Dort ergab sich eine weitere Ungereimtheit, für die der Angeklagte keine schlüssige Erklärung hatte: Ohne seinen Bekannten darüber zu informieren, hatte er die Uhren in dessen Handgepäck versteckt. Das führte dazu, dass auch der Bekannte von der Polizei durchsucht wurde, was ihm sehr peinlich gewesen sei und zum Bruch der Freundschaft geführt habe.

Als die Polizei den Angeklagten ebenfalls durchsuchte, stellte sich heraus, dass er in seiner Brieftasche knapp 1100 Euro Bargeld bei sich hatte; darunter auch weitere sechs 100-Euro-Scheine. Keiner davon war falsch. Das legte den Schluss nahe, dass er sehr wohl gewusst habe, dass die vier Hunderter, mit denen er die Uhren gezahlt hatte, falsch gewesen seien. "Es kann kein Zufall sein, dass er mit vier falschen Hunderten bezahlt und die sechs richtigen behält er", monierte Staatsanwältin Schäfer. Dafür spreche auch die Beobachtung der Stewardess, dass einzig die vier falschen Scheine gefaltet und somit markiert in der Brieftasche gewesen seien.

Was die Herkunft der Scheine betraf, verwickelte sich der Angeklagte bei der Polizei in Widersprüche. Erst gab er an, sie auf der Bank bekommen zu haben, dann sagte er, sie stammten aus einer privaten Wechselstube. Vor Gericht äußerte er sich gar nicht mehr dazu, sondern machte vom seinem Recht zu Schweigen gebrauch. Sei Verteidiger vertrat den Standpunkt, der Sachverhalt sei "indifferent und diffus" und beantragte einen Freispruch. Der Vorsitzende Richter Schindler war anderer Auffassung und stellte in der Urteilsbegründung fest, dass der Angeklagte wusste, dass es sich um Falschgeld gehandelt habe. Das hätten die Indizien sehr wohl ergeben.

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