Amtsgericht:Am Übergabeort wartete schon die Polizei

30-Jähriger wird wegen versuchten Kaufs von gestohlenen Gurtschlössern zu Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt

Von K. Kausche, G. Wilhelm, Erding

Auch, wenn der 30-jährige Angeklagte bis zuletzt beteuerte, dass er nicht gewusst habe, dass die 576 Gurtschlösser aus einem Diebstahl stammen - die Staatsanwältin und Richterin Michael Wawerla glaubten ihm nicht. Dazu spreche zu viel dagegen: der sehr niedrige Stückpreis (sieben Euro), der weite Weg (rund 800 Kilometer), den der Angeklagte auf sich genommen hatte, um die Ware zu bekommen, und eine sehr ungewöhnliche Übergabezeit - kurz vor Mitternacht. Deshalb wurde der 30-Jährige zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe wegen Hehlerei am Amtsgericht Erding verurteilt. Ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung. Zudem muss er eine Geldstrafe von 500 Euro zahlen.

Die ganze Sache wäre vielleicht nie aufgeflogen, wenn nicht die Polizei schon lange den Verkäufer observiert hätte. Der war Mitarbeiter eines Autoteilezulieferers in Poing. Dem Chef dort war bei einer Inventur aufgefallen, dass immer mehr Teile aus dem Lager verschwunden waren. Überwachungskameras zeigten schließlich einen tatverdächtigen Angestellten. Der wurde daraufhin von einer Überwachungseinheit der Polizei in Zivil beim Verlassen des Geländes observiert. Als er in Erding gegen 23.45 Uhr auf einem Parkplatz in Bergham anhielt, griffen die Beamten zu. Der Mann habe sich sofort geständig und kooperativ gezeigt, sagte ein Polizist vor Gericht aus. So kooperativ, dass er den Beamten anbot, dem 30-jährigen potenziellen Käufer eine Nachricht zu senden, dass er am Übergabeort sei.

Fünf Minuten später traf der Angeklagte und sein Beifahrer dort ein. Ihm sei nicht aufgefallen, dass der 30-Jährige nervös gewesen sei, als man sich als Polizei ausgewiesen habe, sagte der Polizist. Neben den Schlössern für Sicherheitsgurte im Auto wurden beim Angeklagten zwei Mobiltelefon, ein Tablet und eine Tasche mit 6000 Euro beschlagnahmt.

Vor Gericht beteuerte der Angeklagte, dass er nicht gewusst habe, dass die Schlösser gestohlen gewesen seien. Sein Verteidiger untermauerte dies mit mehreren Argumenten: nicht sein Mandant habe im Wissen, dass es sich um Hehlerware handle, den Preis gedrückt, sondern der Verkäufer. Und ein Stückpreis von sieben Euro sei auf Ebay - wo man zusammen gekommen ist - nichts ungewöhnliches. Auch, wenn durchaus auch höhere Preise verlangt würden. Der Anklagte sagte, er sei von Überproduktion oder B-Ware ausgegangen, die kleinere Schäden habe und sonst vernichtet würde. Sein Verteidiger legte zudem SMS- und Whatsapp-Nachrichten auf dem Handy des Angeklagten vor, die zeigen sollten, dass sein Mandant nicht der Preisdrücker gewesen sei. Zudem sei auch der nächtliche Übergabetermin nicht die Idee des 30-Jährigen gewesen. Bereits zwei Tage zuvor habe es eine nachmittäglichen Termin gegeben, bei dem der Kauf ausgemacht gewesen sei. Der späte Termin sei entstanden, weil der Verkäufer es wollte.

Der nächtlichen Termin sei ihm nicht dubios vorgekommen, sagte der Anklagte, der angab, freiberuflicher Autoteilehändler in Polen zu sein und öfters nach Deutschland zu kommen, weil er ganz gut Deutsch spreche. Er sei ihm sogar entgegen gekommen, da er dann nachts acht Stunden zurück fahren hätte können. Auf Nachfrage von Richterin Wawerla sagte er, er sei auch nicht stutzig geworden, als der Verkäufer ihm beim Kauf gesagte habe, dass er seine Rechnung "später" bekomme.

Für den Verteidiger des 30-Jährigen kam nur ein Urteil in Frage: Freispruch, da sein Mandant in gutem Glauben an die Rechtmäßigkeit des Verkaufes gehandelt habe. Die Staatsanwältin hielt dies für sehr unwahrscheinlich, dazu gebe es zu viele Indizien, dass er sehr wollen wissen hätte müssen, dass etwas faul sein muss bei dem Preis und den Zeiten und Orten. Sie forderte neun Monate Freiheitsstrafe und 1000 Euro Geldstrafe zugunsten eine gemeinnützigen Organisation. Die Haftstrafe könne aber auf Bewährung ausgesetzt werden, da die letzte Verurteilung des Angeklagten - ebenfalls Hehlerei - in seiner Heimat schon drei Jahre zurück liege. Amtsrichterin Michaele Wawerla schloss sich ihrer Meinung an, senkte aber die Strafe auf acht Monate und 500 Euro - zahlbar an die Staatskasse.

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