Amtsgerich:Angeklagter sagt Therapie zu

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Der 43-Jährige stand schon einmal wegen dem Besitz von Kinderpornografie vor Gericht

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Für die Staatsanwältin stand das Urteil gegen den 43-jährigen Angeklagten "auf Messersschneide", auch Richterin Michael Wawerla sagte in der Urteilsbegründung, dass der Angeklagte ein "Riesenglück" habe, doch noch mal eine Freiheitsstrafe auf Bewährung zu bekommen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm den Besitz von Bildern mit kinderpornografischen Inhalt vorgeworfen. Zunächst hatte sich der 43-Jährige noch rausreden wollen, aber nachdem die Richterin ihm und dessen Pflichtverteidiger signalisiert hatte, dass sie nicht an seiner Unschuld glaubt, räumte der Mann den Besitz der Fotos auf einem Handy und einem Tablet ein. Das Urteil: Zehn Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf fünf Jahre zur Bewährung. Zudem muss er eine Therapie machen und 2000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Auf "Messersschneide" stand die Bewährung, die mit fünf Jahren ungewöhnlich lang ist, weil der Erdinger 2016 schon wegen "Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte" zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden war - auf Bewährung. Die Bilder, wegen denen er jetzt angeklagt war - drei eindeutige Fotos mit Kinderpornografie und 25 Bilder im "Grenzbereich" - waren in seiner Bewährungszeit 2019 auf seinen Geräten gefunden worden. Er erhielt auch deswegen erneut Bewährung, weil er zusagte, eine ambulante Therapie zu machen. Zum anderen habe es sich diesmal um "weniger harte" Fotos gehandelt. Und dritter Umstand: Der Paragraf 184b des Strafgesetzbuches wurde erst nach seiner Tat verschärft. Heute wird ein Verstoß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. Nach dem alten Recht konnte ein Täter mit einer Geldstrafe oder einer maximalen Freiheitsstrafe von drei Jahren davon kommen.

Zunächst hatte der Angeklagte behauptet, dass er von den Fotos nichts gewusst habe. Er habe das Handy gebraucht gekauft und nur die Daten über eine Cloud synchronisiert. Er erklärte, dass es sich nur um sogenannte Vorschaubildern handeln kann, die beim Surfen geladen worden seien. Und die E-Mail-Adresse, über die man ihm auf die Spur kam, habe er schon seit Jahren gelöscht. Diese E-Mail-Adresse hatte man bei einem Mann in Rothenburg gefunden, der diese Inhalte angeboten hatte, und die Adresse über den Provider ermittelt, dann folgte eine Hausdurchsuchung beim Angeklagten. Der 43-Jährige beteuerte, er habe dem Mann geantwortet, er sei nicht interessiert und er solle seine Mailadresse löschen. Worauf er seine damalige E-Mail-Adresse gelöscht habe. Dass zum letzten Mal am 5. April 2019 ein Log-in stattfand, wollte er mit einem unerlaubten Zugriff durch einen Unbekannten erklären.,

Der Sachverständige für Datenrekonstruktion hatte aber wenig entlastendes für den Angeklagten vorzubringen. Da er sich aktiv und mit Passwort in die Cloud eingeloggt habe, um die Daten zwischen den Geräten zu synchronisieren, müsse er auch die Verzeichnisse geöffnet habe. Er konnte zwar nicht mit Sicherheit sagen, ob der 43-Jährige die Fotos auch gesehen habe, da er nicht wisse, wie viele Fotos überhaupt in dem Verzeichnis waren. Belastend für den Angeklagten waren die Suchworte, die er in seinen Browser eingegeben hatte. Zudem habe er einen russischen Rechner aufgesucht, der inzwischen wegen der Verbreitung von Kinderpornografie stillgelegt sei. Alles Anzeichen, dass der Angeklagte nach seiner letzten Verurteilung nicht die Finger von Kinderpornografie gelassen habe. Er habe die Fotos auf den Geräten zumindest billigend in Kauf genommen, statt sie gleich zu löschen.

Nachdem die Staatsanwältin signalisiert hatte, dass sie das auch so sehe, bat Richterin Wawerla zu einem Verständigungsgespräch. Heraus kam das Angebot an den Angeklagten, dass ihn eine Strafe zwischen sechs und zehn Monaten auf Bewährung erwartet, wenn er sich vollumfänglich geständig zeige, was er dann auch tat. Auf die Frage der Richterin, warum er die Fotos gehabt habe, wollte der 43-Jährige keine Antwort geben. "Machen Sie die Therapie und brechen sie sie nicht unter einem Vorwand ab, sonst ist es vorbei mit der Bewährung", sagte Wawerla.

© SZ vom 02.08.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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