Am Kronthaler Weiher:Aus fachlicher Hinsicht zulässig

Landrat antwortet auf Fragen zur Abholzaktion in Notzing

Das Abholzen einiger Bäume und Sträucher in einem Landschaftsschutzgebiet am Kronthaler Weiher hat Anfang Dezember Fragen aufgeworfen, die die Grünen als Anfrage an Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) gerichtet haben. Bayerstorfer hat nun mit einer ausführlichen Stellungnahme auch auf die Frage reagiert, warum er im Kreisausschuss bestritten habe, dass es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handele. Bayerstorfer betont in seiner Antwort, dass er den Sachverhalt nicht bewusst verschweigen wollte, sondern sich einfach geirrt habe. Die Schutzvorschriften dieses Gebietes hätten eine längere Vorgeschichte, es habe Änderungen gegeben und zudem gebe es im Landkreis Erding insgesamt 128 Schutzgebiete, die ebenfalls vielfältigen Veränderungen unterworfen seien: "Verwechslungen können hier demnach nicht völlig ausgeschlossen werden."

Ferner treffe es zu, dass die Abholzaktion angeordnet worden sei. Es habe dabei aber aus artenschutzrechtlicher Sicht keine Betroffenheiten oder Verbotstatbestände gegeben. Der Eingriff sei aus naturschutzrechtlichen Gründen zwischen dem 1. Oktober und 28. Februar erfolgt, weil in den Wintermonaten der Eingriff aus Artenschutzgründen am geringsten sei. Die Bäume seien einzeln begutachtet worden, insbesondere Höhlen und Rindenspalten für Fledermäuse, um sie auszuklammern und zu erhalten.

Grundsätzlich habe man das bislang nahezu unzugängliche Grundstück begehbar und befahrbar gemacht. Dies sei erforderlich gewesen, da der Landkreis sonst seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommen könnte. So habe man beispielsweise die Verpflichtung, am Gewässerufer der Dorfen Totholz oder querliegende Bäume zu entfernen. Außerdem habe man am Ufer der Dorfen auch noch die fremdländischen Gartengehölze entfernt, die noch aus der ursprünglichen kleingärtnerischen Nutzung stammten. Aus naturschutzfachlicher Hinsicht seien die Maßnahmen daher zulässig gewesen, da keine Hinderungsgründe erkennbar gewesen seien, schreibt Bayerstorfer.

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