Am Amtsgericht Freising:Übellaunig

27-jähriger Hallbergmooser streitet mit seinen Nachbarn, demoliert eine Tür und beleidigt Mitbewohner. Am Freisinger Amtsgericht wird das Verfahren eingestellt, weil es bereits ein Urteil in anderer Sache gegen ihn gibt

Von Peter Becker, Freising/Hallbergmoos

Schlecht drauf war Ende August des vergangenen Jahres offenbar ein 27-jähriger Mann. Er gesellte sich zu einer Gruppe im Garten feiernder Bewohner eines Anwesens in Hallbergmoos. Aus irgendeinem Grund geriet er in Rage und bezeichnete eine Frau, mit der er selbst ein Techtelmechtel hatte, wegen ihrer wechselnden Partnerschaften als "Dorfnutte". Später trat er gegen die Tür eines Mitbewohners, beschädigte diese und bezeichnete seinen Hausgenossen als "Arschloch". Nebenbei trat er - absichtlich oder nicht - einen Blumenkübel um, so dass der die Treppen runterkullerte.

Nach einem Rechtsgespräch zwischen Verteidiger Robert Alavi, Richterin Tanja Weihönig und der Staatsanwältin wurde das Verfahren wegen Beleidigung und Sachbeschädigung gegen den 27-Jährigen am Amtsgericht eingestellt. Es fällt gegenüber einer Verurteilung vom vergangenen Januar strafrechtlich nicht ins Gewicht.

Möglicherweise wäre dies nicht so gelaufen, hätte sich herausgestellt, dass er an dem Abend einen Mann geschubst hatte, so dass dieser aufs Gesicht fiel und sich an der Nase verletzte. Dafür fordert der ehemalige Mitbewohner des Angeklagten ein Schmerzensgeld von 500 Euro. Wie Rechtsanwalt Alavi für seinen Mandanten erklärte, hat dieser den Mann zwar zweimal geschubst. Dabei sei er aber jeweils mit dem Gesäß in einem Gebüsch gelandet. Die Verletzungen im Gesicht könnten deshalb nicht vom Schubsen herrühren.

Natürlich war an jenem Abend Alkohol im Spiel gewesen. Während der Angeklagte nur leicht angetrunken war, hatte der Mitbewohner, der auf die Nase gefallen war, bereits ordentlich getrunken. 2,8 Promille hatte er intus. Der Zeuge sagte, es habe eine zunehmend aufgeheizte Stimmung geherrscht, deshalb habe er die Gesellschaft aufgelöst. "Ich wollte keinen Stress haben", sagte der Mann vor Gericht. "Im Endeffekt hab ich Angst gehabt", bekannte er. Beim ersten Schubsen sei er im Gebüsch gelandet, beim zweiten Schubser sei er ins Straucheln gekommen. "Im Endeffekt bin ich auf der Nase gelandet", sagte der Zeuge.

Es gibt aber noch eine andere Version des Vorfalls. Die Frau, die wohl der Anlass für den ganzen Ärger an diesem Abend war, hatte bei ihrer Vernehmung durch die Polizei ausgesagt, der Mitbewohner habe davon laufen wollen und sei dabei gestrauchelt, ohne dass ihn der Beschuldigte berührt habe. Sie selbst war zu der Verhandlung nicht erschienen. Sie ließ sich entschuldigen, weil sie einen Fortbildungskurs in Berlin habe besuchen müssen.

Nach langem vergeblichen Winden gab der Zeuge auf intensive Befragung durch Richterin Tanja Weihönig schließlich zu, ohne Fremdeinwirkung gestürzt zu sein. "Im Endeffekt wollte ich ins Haus laufen", sagte der Zeuge. Er sei ob der Vorkommnisse in Panik geraten. In seiner Wohnung angelangt, rief er die Polizei. Mittlerweile ist in das Haus wieder Frieden eingekehrt. Der Angeklagte hatte wegen des Zwischenfalls die Kündigung erhalten und ist aus Hallbergmoos weggezogen. Wegen weiterer Umstände, die in der Verhandlung nicht zur Sprache kamen, steht der 27-Jährige unter Rechtsbetreuung.

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