Agentur für Arbeit:Kindergeld nach dem Schulabschluss

In den nächsten Wochen beginnen viele Jugendliche ihre Ausbildung, ihr Studium oder besuchen eine weiterführende Schule. Schon jetzt besteht die Möglichkeit, die Kindergeldzahlung durch das Einreichen von Nachweisen ohne Unterbrechung weiterlaufen zu lassen, wie die Agentur für Arbeit mitteilt. Wenn der nächste Ausbildungsabschnitt innerhalb von vier Monaten nach dem Ende der Schulausbildung beginne, reiche die Zusendung eines Nachweises über den Ausbildungs- oder Studienstart oder einer Schulbescheinigung an die zuständige Familienkasse.

Thomas Braun, Leiter der Familienkasse Bayern Süd, erklärt dazu: "Das frühzeitige Einsenden der Nachweise hilft allen Beteiligten, um Zahlungslücken weitestge-hend zu vermeiden."

Falls die erforderlichen Nachweise nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, könnten diese auch nachgereicht werden. Die entsprechenden Formulare, zum Beispiel die Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz sind im Online-Formulardienst unter www.familienkasse.de zu finden oder können auch unter der kostenfreien Service-Rufnummer 0800/45 55 53 0 angefordert werden.

© SZ vom 23.08.2017 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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