A 94:Der Widerstand ebbt ab

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In Lappach wurde bereits gebaut. Im kommenden Jahr gehen die Arbeiten an der A 94 weiter. (Foto: Renate Schmidt)

Nicht mehr als drei Enteignungsverfahren gab es 2015 wegen des Baus der umstrittenen Autobahn. Früher hatte das Landratsamt damit mehr zu tun.

Von Thomas Daller, Landkreis

Seit Baubeginn der Autobahntrasse A 94 im Bereich Forstinning-Pastetten im Jahr 2008 gab es alleine im Landkreis Erding 53 Enteignungen von Grundstücksbesitzern, die nicht an die Autobahndirektion verkaufen wollten. Doch nun ebbt auch dieser Widerstand ab: Im vergangenen Jahr gab es nur noch drei Besitzeinweisungsverfahren, wie der Vorgang im Behördendeutsch genannt wird. Das Landratsamt als Enteignungsbehörde verbucht das als Erfolg, weil man "zur Befriedung der Situation" beigetragen habe, wie es Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) bei der Jahrespressekonferenz formulierte.

Gütliche Einigung in vielen Fällen

"Es laufen nicht Hunderte von Verfahren", sagte Bayerstorfer. Man habe in vielen Fällen eine gütliche Einigung erzielen können. Der Schwerpunkt der Enteignungsbehörde des Landratsamtes Erding sei jedoch auch weiterhin auf der Abwicklung der Besitzeinweisungsverfahren für den Bau der A 94 gelegen. Zum 1. Januar 2016 soll nun der Baubeginn in den beiden weiteren Bauabschnitten erfolgen. Die Autobahndirektion Südbayern hat sich dazu verpflichtet, den Besitz an den dafür benötigten Flächen zu diesem Zeitpunkt auf das Bieterkonsortium "Isentalautobahn GbR" zu übertragen.

Bayerstorfer geht davon aus, dass diesbezüglich keine weiteren Besitzeinweisungsverfahren mehr notwendig sein werden. Jedes förmliche Besitzeinweisungsverfahren beziehungsweise jede freiwillige Besitzüberlassung könne jedoch in der Folge nochmals ein langwieriges Verfahren nach sich ziehen, in dem die Höhe der Entschädigung festgesetzt wird. Aus diesem Grund werde die A 94 die Enteignungsbehörde in den kommenden Jahren wohl dennoch weiter beschäftigen.

Rechtliche Beratung gehört zu den Aufgaben

Insgesamt seien 2015 sechs Anträge auf vorzeitige Besitzeinweisung gestellt worden, allesamt wegen der A 94. In drei Fällen sei ein förmlicher Beschluss erlassen worden, nachdem keine gütliche Einigung herbeigeführt werden konnte. Diese drei Verfahren seien wesentlich vorangetrieben worden und sollen voraussichtlich im Jahr 2016 ihren Abschluss finden. Ferner sind wegen der Durchschneidung von gemeinschaftlichen Jagdbezirken durch die A 94 insgesamt drei Anträge auf Entschädigungsfestsetzungsverfahren beim Landratsamt eingegangen.

Neben der konkreten Durchführung von Besitzeinweisung, Enteignung und Entschädigungsfestsetzung gehört auch die rechtliche Beratung von Vorhabensträgern wie der Autobahndirektion, des Flughafens, Gemeinden und betroffenen Grundstückseigentümern zum Aufgabenbereich der Enteignungsbehörde, "was in mehreren Fällen zur Vermeidung entsprechender Verfahren geführt hat", sagte der Landrat.

© SZ vom 29.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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