13-Jährige zu Nacktaufnahmen verleitet:Erdinger in Untersuchungshaft

Ermittlungen dauern an, um mögliche weitere Geschädigte zu finden

Ein 58-Jähriger aus dem Landkreis Erding ist dringend verdächtig, über den Messenger-Dienst Whatsapp ein 13-jähriges Mädchen dazu gebracht zu haben, an neun Tagen im Sommer 2020 Nacktaufnahmen von sich zu fertigen und an ihn zu senden. Dazu soll er vorgegeben haben, er sei erst 15 Jahre alt. Der Beschuldigte soll dabei massiven Druck auf die Geschädigte aufgebaut und unter anderem auch damit gedroht haben, sich selbst umzubringen, wenn das Mädchen keine Bilder schicken würde, wie die zuständige Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und das Polizeipräsidiums Oberbayern Nord in einer Pressemitteilung schreiben. Dies haben umfangreichen Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Erding und des Zentrums zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI) bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg ergeben. Der Erdinger befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.

Der Beschuldigte hat demnach bereits in der Vergangenheit über das Internet den Kontakt zu Mädchen und Jungen gesucht. Er sei deshalb zuletzt vom Landgericht Würzburg 2015 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren zehn Monaten verurteilt worden, die er bis Oktober 2017 verbüßte. Die Ermittlungen haben ihren Anfang in einer im April 2021 im Auftrag des ZKI von den Ermittlern der Kripo Erding durchgeführten Durchsuchung der Wohnung des 58-Jährigen genommen. Ein Social-Media-Anbieter hatte zuvor gemeldet, dass der Mann im März 2021 ein kinderpornografisches Bild hochgeladen haben soll. Diese Durchsuchung führte zur Sicherstellung zahlreicher EDV-Geräte und Speichermedien. Bei der Auswertung habe man die Kommunikation mit dem 13-jährigen Mädchen entdeckt. Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Bamberg ordnete daraufhin wegen Wiederholungsgefahr Untersuchungshaft für den Beschuldigten an. Die Ermittlungen wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern in neun Fällen und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte, insbesondere auch zur Identifizierung möglicher weiterer Geschädigter, dauern an.

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