Als gigantische Verzweiflung und Fassungslosigkeit beschreibt Klaus Schmidt das, was er seit sechs Jahren spürt. "Ich bin um wesentliche Teile meines Lebens betrogen worden", sagt der Mitt-Fünfziger aus dem Großraum München, der in Wahrheit anders heißt. Schuld daran sei seine eigene Schwester: Sie habe ihn nicht nur vermutlich um viel Geld gebracht, sondern auch um die Möglichkeit, so für seine Mutter zu sorgen, wie er das gewollt hätte. "Es hat mich wahnsinnig viel Kraft gekostet, zu begreifen, dass das alles wahr ist." Klaus Schmidt sagt, er sei Opfer von einer Erbschleicherin geworden - und er ist nicht der einzige.
Ungefähr 400 Fälle, die um das Thema kreisen, kennt Schwester Bernadette vom Orden der Schwestern vom Guten Hirten. Seit einem Vorfall in ihrem eigenen Bekanntenkreis im Jahr 2011 wurde sie zur inoffiziellen Anlaufstelle für Betroffene aus ganz Deutschland. Sie kümmert sich um Menschen, die um ihr Geld und ihre Rechte gebracht worden sind, weil jemand ihre Angehörigen so manipuliert hat, dass diese ihr Testament geändert oder weitreichende Vollmachten ausgestellt haben. "Das geht durch alle Schichten", berichtet Schwester Bernadette. Sie habe schon Fälle gehabt, wo es um mehrere Millionen Euro Erbe ging. Bei anderen ging es weniger ums Geld als um das Recht, sich um einen Angehörigen zu kümmern. Mal sind die Täter Fremde, die alte Leute zum Beispiel im Café ansprechen, manchmal kommen sie aus der Nachbarschaft - oder sogar aus der eigenen Familie.
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Rechtsanwalt Michael Bonefeld spricht über die Probleme, die auftauchen, wenn jemand versucht, auf unmoralische Weise in den Besitz einer Erbschaft zu gelangen.
Im ersten Schritt erschleichen sich die Täter das Vertrauen ihrer Opfer, erklärt Schwester Bernadette. Dann werde die Person von ihrem bisherigen Umfeld, Nachbarn oder Freunden, isoliert. Anschließend könne sie manipuliert und unter Druck gesetzt werden, etwa mit der Drohung, sich nicht mehr zu kümmern, wenn bestimmte Bedingungen nicht erfüllt werden. "Ich vermute, dass es Leute gibt, die so was öfter machen, weil sie fast professionell vorgehen", erklärt Schwester Bernadette. "Die sind ganz raffiniert und abgebrüht." Was es Betrügern oft so einfach mache, sei die Gutgläubigkeit alter Leute, die anderen nichts Böses zutrauen. Durch Einsamkeit, Demenz oder Krankheit seien ältere Menschen leichter angreifbar.
Bei Klaus Schmidt ist es die eigene Schwester, die ihn in die Verzweiflung treibt. Er ist nur knapp ein Jahr älter als sie, ihr Leben lang hatten sie ein sehr enges Verhältnis, erzählt Schmidt. Als die verwitwete Mutter älter wird, möchte sie mit einer notariell beglaubigten General- und einer Vorsorgevollmacht dafür sorgen, dass ihre Betreuung im Alter geregelt wird. Die Kinder sollen sich laut der Vollmacht zu gleichen Teilen um die Betreuung der Mutter kümmern - mit einer kleinen Ausnahme: Falls sich die Geschwister nicht einig werden sollten, soll Klaus Schmidt der Betreuer der Mutter werden, nicht seine Schwester.
"Wahrscheinlich war das der Punkt, wo sie sich ungerecht behandelt gefühlt hat", vermutet er heute. 2013 erleidet seine Mutter einen Schlaganfall und wird mitten aus dem Leben gerissen. Kaum ist sie in der Rehaklinik, versucht Schmidts Schwester die alleinige Vollmacht zu bekommen. Sie diskreditiert ihn, streut bei der Betreuungsstelle das Gerücht, er ginge mit den Finanzen der Mutter nicht sorgfältig um. Das setzt "die Maschinerie in Gang", erinnert sich Schmidt. Der Fall landet vor dem Familiengericht.
Gleichzeitig setzt die Schwester die Mutter unter Druck, die alte Vollmacht zu ändern und sie als alleinige Betreuerin einzusetzen. "Meine Mutter kann nach dem Schlaganfall nichts mehr äußern - höchstens noch ,ja' oder ,nein' nachsprechen", sagt Schmidt. Doch von einem Psychiater, der sie begutachtet, wird sie für geschäftsfähig erklärt. Somit ist der Widerruf der alten Vollmacht und die Erstellung der neuen rechtmäßig.
"Meine Schwester hat jetzt die Kontrolle über alles - über das Ersparte und die Unterbringung meiner Mutter", sagt Schmidt. Statt in einem betreuten Wohnen zu leben, "rotte" sie jetzt in einem Pflegeheim vor sich hin. Dafür habe sich die Schwester als erstes eine Schenkung in Höhe von 100 000 Euro vom Konto der Mutter ausgestellt. Doch das Gericht schließt den Fall ab. "Die ganzen Umstände waren denen egal", klagt Schmidt. "Wenn jemand frech genug ist, kann er mit Hilfe der Behörden so eine Situation wie die meiner Mutter ausnutzen. Da setzt der Rechtsstaat meiner Meinung nach regelmäßig aus."
Erbschleicher bewegen sich im Graubereich, in dem ein Mensch beeinflussbar, aber noch nicht geschäftsunfähig ist. Ein entscheidender Punkt bei der Ausstellung oder Änderung einer Vollmacht oder eines Testaments ist die Geschäfts- oder Testierfähigkeit. "Die Testierfähigkeit wird in Deutschland so hoch gehängt, dass man da nicht mehr drankommt", sagt Schwester Bernadette. Eine Tatsache, die auf den ersten Blick sinnvoll und beruhigend erscheint - wer möchte schon gerne vorzeitig für geschäftsunfähig erklärt werden? Doch gleichzeitig ermöglicht sie auch die Manipulation alter Menschen.
Auch Sabine Meyer van den Bergh, 61, zweifelt an der Geschäftsfähigkeit ihrer Mutter. Die Auseinandersetzung um den Willen und auch das Erbe der inzwischen 86-Jährigen beschäftigte schon Gerichte und fand auch - über Boulevardmedien - schon mehrfach den Weg an die Öffentlichkeit. Sabine Meyer van den Bergh wirft einem homosexuellen Ehepaar vor, die Mutter manipuliert zu haben. "Die Herren haben meine Mutter eingelullt", behauptet die Tochter. Über einen Freundeskreis älterer Damen hätten die Männer die Witwe kennengelernt, ihr Komplimente gemacht und sie eingeladen. "Die bieten mir was, die lieben mich", habe die Mutter gesagt, erzählt Sabine Meyer van den Bergh.
Irgendwann war die Mutter sogar bereit, einen der beiden Männer zu adoptieren, "weil er ein ehrlicher, lieber Mensch ist. Und so eine traurige Kindheit hatte": So stellte es die alte Frau im Gespräch mit der Bild-Zeitung dar. Der auserkorene Adoptivsohn verteidigte sich ebenfalls öffentlich, der AZ sagte er: "Wir haben wirklich eine Mutter-Sohn-Beziehung, eine Seelenverwandtschaft, wie ich sie zu meiner leiblichen Mutter leider nie hatte." Bei seiner neuen Bezugsperson fühle er sich "geborgen und geliebt - mit Geld oder Erbschleicherei hat die Adoption nichts zu tun". So weit kam es letztlich auch nicht, ein Gericht untersagte die Adoption. Trotzdem hat Sabine Meyer van den Bergh mittlerweile keinen Kontakt mehr zu ihrer Mutter, keinen Zugang mehr zum Elternhaus.
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Nach dem Scheitern der Adoption erreichte das homosexuelle Paar, dass ihnen eine Generalvollmacht ausgestellt wurde. "Damit können die jetzt machen, was sie wollen, mein Elternhaus beleihen und über meine Mutter bestimmen", erzählt Sabine Meyer van den Bergh. Aus ihrer Sicht stellte es sich so dar: Nach und nach wurde die Mutter von ihrem alten Freundeskreis und den Nachbarn isoliert. "Und dann hieß es auf einmal: Wir sind für dich da und du bist für uns da." Die Mutter habe den Männern deren Hochzeit bezahlt, die Operation eines Hundes, teure Trachtenmode.
Als sie überzeugt davon war, dass ihre Mutter nicht mehr geschäftsfähig ist, beantragte Sabine Meyer van den Bergh, als Vormund eingesetzt zu werden. Das Vorhaben scheiterte - und wurde von der Gegenseite als Argument herangezogen, die Tochter sei offenbar nur am Geld der Mutter interessiert. Sabine Meyer van den Bergh verheimlicht nicht, dass es für sie durchaus um Existenzielles geht. 25 Jahre lang arbeitete sie im elterlichen Antiquitätenhandel mit. Da sie aber nie offiziell als Mitarbeiterin angemeldet war, hat sie keinen Rentenanspruch. Als einziges Kind ist sie eigentlich die Alleinerbin des Vermögens ihrer Eltern. Nun aber fürchtet sie: "Die verschulden mir mein ganzes Erbe! Ich weiß nicht, wovon ich im Alter leben soll. Und ich erkenne meine Mutter nicht wieder." Mehr als 80 000 Euro hat sie der Streit bisher gekostet. Noch ist sie entschlossen, weiter zu kämpfen: "Ich werde keine Ruhe lassen, bis ich die drankriege."
Konkrete Hilfe kann Schwester Bernadette nur den wenigsten betroffenen Angehörigen anbieten. "Ich darf nicht beraten, ich bin keine Anwältin", sagt sie. Aber sie hört wenigstens zu. "Ich möchte etwas vom psychischen Druck wegnehmen, dem diese Menschen ausgesetzt sind. Ich würde sogar von psychischer Gewalt sprechen." Manche würden sich zum Beispiel fragen: Hat meine Mutter mich überhaupt je geliebt? "Es ist brutal, wie die Angehörigen von den Erbschleichern auch noch niedergemacht werden. Das wird dann so gedreht, dass die Tochter sich ja sowieso nie um die Mutter gekümmert habe." Oft steht Aussage gegen Aussage und Beweise fehlten. Viele Angehörige geben den juristischen Kampf irgendwann auf, weil ihnen die Kraft fehlt oder das Geld.
Schwester Bernadette hat sich schon oft an Politiker gewandt, bisher ohne Erfolg. "Ich bräuchte als erstes ein eigenes Büro, damit ich Menschen dort empfangen und mit ihnen in Ruhe sprechen kann." Zurzeit macht sie all das nach ihrer Arbeit als Krankenhausseelsorgerin, ehrenamtlich, in ihrer Freizeit. Sie hat viele Ideen für Aufklärung und Präventionsarbeit, dafür, wie Vollmachten wasserdicht gemacht werden könnten. In den USA gibt es zum Beispiel den Tatbestand "financial abuse of elderly people", finanzieller Missbrauch von älteren Menschen, mit dem Missbrauch besser verfolgt werden kann.
Schwester Bernadette würde gern einen Runden Tisch für Betroffene anbieten. "Ich brauche jetzt dringend Hilfe, damit ich weiter helfen kann", sagt sie. Der Druck der Betroffenen sei groß, aber sie hätten keine Lobby. Viele scheuten sich, an die Öffentlichkeit zu gehen: Die alten Menschen aus Scham, die Kinder und Enkel, weil sie ihre Eltern und Großeltern nicht auch noch schlecht machen wollten. Es sind Dramen, die sich zwischen Menschen abspielen, die einander einst vertrauten.
Klaus Schmidt hätte gern seinen richtigen Namen genannt. Doch er hat Angst, dass seine Schwester ihn wegen Verleumdung verklagt. Ein Kontaktverbot hat sie bereits durchgesetzt - mit einer Anzeige wegen Stalkings.