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Entscheidung gegen Rechtspopulisten:Niederlage für Islamgegner Stürzenberger

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Gegendemonstranten dürfen sie nicht mehr filmen, der Lärmpegel muss sich in festgelegten Grenzen halten: Das Verwaltungsgericht München hat die Klage der rechtspopulistischen Partei "Die Freiheit" abgewiesen. Für den Vorsitzenden Stürzenberger ist das eine derbe Schlappe.

Es ist eine schwere Niederlage für Michael Stürzenberger: Das Verwaltungsgericht segnete die aktuelle Liste der Auflagen ab, die das Kreisverwaltungsreferat (KVR) Stürzenberger für seine Kundgebungen gegen das Moschee-Projekt Ziem macht. Die rechtspopulistische Partei "Die Freiheit", deren Landesvorsitzender er ist, darf zukünftig bei ihren Kundgebungen in München Gegendemonstranten nicht mehr filmen oder fotografieren. Der Lärmpegel bei den Versammlungen darf zudem die Grenze von 85 Dezibel nicht übersteigen. Alle zehn Minuten muss Stürzenberger außerdem das Megafon für zehn Minuten weglegen.

Stürzenberger macht bei seinen anti-islamischen Kundgebungen seit Monaten gegen das Moschee-Projekt Ziem mobil, sammelt Unterschriften dagegen. Zukünftig muss er sich dabei an die strengen Auflagen halten.

Das KVR hatte diese vor allem mit den zahlreichen Beschwerden von Anliegern und Geschäftsleuten an jenen Plätzen begründet, an denen die "Freiheit" regelmäßig auftritt. So wandten sich etwa Café-Betreiber am Marienplatz an die Stadt, weil sich bei ihnen Gäste und Mitarbeiter beklagt hatten über die lauten Verbalattacken Stürzenbergers, die sie zwangsläufig mit anhören müssten.

Stürzenberger hält die Einschränkungen für rechtswidrig. Er selbst würde auch gerne in "angenehmer Lautstärke" sprechen, erklärte er vor Gericht. Da er von Gegendemonstranten aber regelmäßig "niedergeschrien" werde und die Polizei dies dulde, sei er gezwungen, laut zu werden.

Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild

Heftig diskutiert wurde das Fotografierverbot. Seit vielen Monaten finden sich Fotos und Filme von Gegendemonstranten auf einschlägigen, islamfeindlichen Internetseiten. Stürzenberger argumentierte vor allem gegen das Verbot, Politiker, die bei seinen Kundgebungen mit ihm diskutierten, oder angebliche Störer zu fotografieren. Dies müsse er dokumentieren dürfen.

Die Stadt hielt dem das Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten, darunter viele Nicht-Prominente, entgegen und die Sorge von Gegendemonstranten. Sie müssten fürchten, im Bild und mit diffamierenden Kommentaren im Netz bloßgestellt zu werden.

Dieser Argumentation schloss sich das Verwaltungsgericht an. Bereits während der Verhandlung hatte die Vorsitzende Reichterin festgestellt, dass Stürzenbergers Vorgehen gegen das Recht am eigenen Bild verstoße.

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