Entschädigung für Justizopfer:Fünf Tage unschuldig in Haft

Haftzelle im Münchner Polizeipräsidium, 2011

Fünf Tag lang saß der Kläger unschuldig in seiner Zelle.

(Foto: Catherina Hess)

Es wirkt wie ein Albtraum: An Heiligabend wird ein Mann von der Polizei abgeholt und wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft gesteckt. Fünf Tage sitzt er in einer Zelle - bis seine Unschuld bewiesen ist. Nun hat der Mann vor Gericht eine Entschädigung verlangt.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Unschuldig hinter Gittern - selbst wenn es nur um wenige Tage in Untersuchungshaft geht, ist das ein Albtraum. Außerdem können durch die Inhaftierung weitere Schäden eintreten, die es ohne die Strafverfolgungsmaßnahme vielleicht nicht gegeben hätte. Zwar muss der Staat Entschädigung zahlen, wenn Menschen unschuldig inhaftiert werden: Doch bewegen sich die Beträge nicht selten im Peanuts-Bereich. Das zeigt etwa der Fall eines Mannes, der fälschlicherweise in den Verdacht geraten war, seinen Onkel zu Tode geschüttelt zu haben.

Der im Großraum München lebende Mann hatte an einem Nachmittag, zwei Tage vor Weihnachten, die Polizei zu sich nach Hause gerufen: Sein Onkel, der mit ihm in dem Haus wohne, liege leblos auf Fußboden - es sehe nicht nach einem natürlichen Tod aus. Den Kripobeamten erzählte er unverblümt, mit seinem Onkel im Streit gelebt und gar gegen ihn prozessiert zu haben. Kleinlaut räumte er dann sogar ein, schnell noch 400 Euro aus dem Schlafzimmer des Toten entwendet zu haben.

An Heiligabend holten Polizisten den Mann ab, präsentierten ihm einen Haftbefehl wegen Mordverdachts und setzten ihn in der Haftanstalt des Polizeipräsidiums in der Ettstraße fest. Wesentlicher Grund dafür war die ungewöhnliche Todesursache. Laut Gerichtsmedizin sei der Onkel an einer Hirnblutung gestorben. Und da keine äußeren Verletzungen auf Schläge oder einen Sturz hindeuteten, dachten die Gerichtsmediziner an einen, wie es im Obduktionsbefund heißt, "seltenen Entstehungsmechanismus - zum Beispiel ein heftiges Schütteln des Kopfes".

Allerdings hatte bald darauf ein Professor der Münchner Gerichtsmedizin höchstpersönlich beim Staatsanwalt angerufen und ihm erklärt, dass solch ein Schütteltrauma bei einem erwachsenen Menschen nun doch eine "extrem seltene Rarität" sei. Mit anderen Worten, das Obduktionsergebnis sei, gelinde gesagt, zweifelhaft: Denn ein 89-Jähriger könne sehr wohl durch einen Sturz eine Hirnblutung erleiden. Daraufhin wurde der Verdächtige umgehend wieder nach Hause geschickt.

Relevant ist nur, ob die Haft "vertretbar" war

Der Mann machte dem Staat nun eine Rechnung über rund 6500 Euro auf: Haftentschädigung für fünf Tage, massive Frostschäden in der Wohnung, weil die Polizei trotz klirrender Kälte Fenster offengelassen habe, Schmerzensgeld für die Qualen hinter Gittern, Geld für Ersatzkleidung, Anwaltsgebühren.

Die Haftentschädigung bekam der Mann ziemlich rasch: Sie ist im Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) geregelt und beläuft sich normalerweise auf 25 Euro für jeden angefangenen Tag hinter Gittern. In diesem Fall bekam er 150 Euro.

Alle anderen Forderungen hat die Amtshaftungskammer am Landgericht München I nun zurückgewiesen. Es komme nämlich gar nicht darauf an, ob die Staatsanwaltschaft "sachlich richtig" gehandelt habe. Nach neuer höchstrichterlicher Rechtsprechung genüge es, wenn die Maßnahme "vertretbar" gewesen sei.

Angesichts des Streits, des entwendeten Geldes und des vorläufigen Obduktionsberichts durften die Ermittler von einem dringenden Mordverdacht ausgehen, meinten die Richter. Und außerdem: Ob wirklich Polizisten die Fenster geöffnet hätten, sei unbewiesen. Der Kauf neuer Kleidung sei kein Schaden, da er sie immer noch besitze - und die Anwaltskosten habe der Kläger zu spät geltend gemacht. Mehr Geld gibt es also nicht.

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