Englischer Garten:Randalierer müssen künftig Strafe zahlen

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  • Nach den Exzessen im Englischen Garten tritt von Juni an eine neue Parkverordnung in Kraft. Randalierer müssen dann mit Bußgeldern rechnen.
  • Die neue Parkverordnung orientiert sich an den strengen Auflagen, die seit April 2012 für den Bayreuther Hofgarten gelten.

Von Thomas Anlauf, München

Nach mehreren exzessiven Feiern und Sachbeschädigungen im Englischen Garten greift der bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker hart durch. Von 1. Juni an wird es eine neue Parkverordnung geben, nach der Randalierer künftig bestraft werden können. "Wir können nicht dulden, dass der Englische Garten willkürlich zerstört und Rettungskräfte angegriffen werden", sagt Füracker. Randalierern müssten "klare Grenzen aufgezeigt werden".

Die neue Parkverordnung für den Englischen Garten stellt eine deutliche Verschärfung der Vorschriften dar, die dort bereits gelten. Zwar war es bislang auch offiziell verboten, in der weitläufigen Parkanlage "zu lagern, zu grillen oder offenes Feuer zu entzünden", laute Musik zu machen oder Hunde frei laufen zu lassen.

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Wie kann man verhindern, dass Beamte und Retter gefährdet werden, wenn die Situation eskaliert? Diese Frage stellt sich nach drei aus dem Ruder gelaufenen Vorfällen am Wochenende in München.

Doch geahndet wurden Verstöße dagegen bislang nur in Ausnahmefällen. In der neuen Verordnung können künftig auch Geldbußen verhängt werden, um dem zuletzt immer exzessiveren Feiern Einhalt zu gebieten und "frühzeitig gegen Störer einschreiten" zu können, wie Füracker sagt. Er ist der Hausherr des Parks, der dem Freistaat gehört.

Auslöser für die verschärften Regeln im südlichen Bereich der insgesamt 375 Hektar großen Grünanlage sind mehrere Vorfälle in den vergangenen Wochen. Mitte April uferten Partys am Monopteros aus, es gab nach Polizeiangaben Schlägereien und schließlich sogar gewaltsame Übergriffe gegen alarmierte Helfer von Rettungsdienst und Polizei.

Wenige Tage nach den Partyexzessen wurden die Säulen des Monopteros komplett beschmiert; die Reinigung des Bauwerks kostete laut Finanzministerium 3000 Euro. Münchens Polizeisprecher Marcus da Gloria Martins hatte nach den Vorfällen im April gesagt, die Gegend um den Rundtempel habe sich in der Vergangenheit "zum Schauplatz für das Gebaren von Halbstarken" entwickelt.

Dem will Füracker nun Einhalt gebieten. Die Parkverordnung orientiert sich an den strengen Auflagen, die seit April 2012 für den Bayreuther Hofgarten gelten. Dort hatte es ebenfalls zunehmend Probleme mit Randalierern und Ruhestörern gegeben. Nach Einführung der Parkverordnung habe sich die Lage wieder entspannt, heißt es aus dem Finanzministerium.

Badende am Eisbach haben keine Strafen zu befürchten

Allein die Tatsache, dass seither Polizisten verstärkt kontrollieren und im Notfall auch Geldbußen verhängt werden können, hat sich in der Festspielstadt offenbar herumgesprochen. Damit habe man in Bayreuth gute Erfahrungen gemacht, sagt Füracker. "Das bayerische Lebensgefühl wird erhalten bleiben, das ist mir besonders wichtig." Das Hauptanliegen der neuen Verordnung sei, dass "dieses einzigartige Gartenkunstdenkmal weiterhin von Einheimischen und Besuchern aus aller Welt in einem friedlichen Miteinander sowie zur Erholung genutzt werden kann".

Der Verbotskatalog soll nicht nur für den Südteil des Englischen Gartens gelten, sondern auch für den Hofgarten und den Finanzgarten. Gemeinsam bilden die Grünanlagen "ein Gartendenkmal von Weltrang", heißt es in der Präambel der vierseitigen Verordnung. Wie hoch die Bußgelder sein werden, steht noch nicht endgültig fest - sie werden wohl zwischen zehn und 50 Euro betragen.

Nach Angaben des Finanzministeriums ist die neue Hausordnung für die Parks mit Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter abgestimmt, auch wenn die Landeshauptstadt formal für die staatlichen Grünanlagen gar nicht zuständig ist. Doch in der Vergangenheit haben sich Stadt und Freistaat schon in einem anderen Bereich des Englischen Gartens verständigt.

Der Eisbach, der seit Jahren einen weltweiten Ruf als anspruchsvolle Surfwelle genießt, wurde auf Höhe der Prinzregentenstraße an die Stadt abgetreten - aus Haftungsgründen: 2010 schlossen sie und das Finanzministerium einen Grundstückshandel, die Eisbachwelle ist seither kommunales Hoheitsgebiet und das Surfen auf eigene Gefahr erlaubt. Der Freistaat wollte die Haftung bei Unfällen an der Eisbachwelle nicht übernehmen. Im Gegenzug erhielt das Finanzministerium ein Grundstück an der Königinstraße, das ebenfalls zum Englischen Garten gehört.

Baden und Surfen im Eisbach oder anderen Gewässern des Englischen Gartens war in der Vergangenheit grundsätzlich verboten und bleibt es auch mit der neuen Verordnung. Doch Badende müssen wohl auch in Zukunft nicht befürchten, dass sie ein Bußgeld zahlen müssen, wenn sie sich im Bach abkühlen. Man werde auch künftig nicht "mit Kanonen auf Spatzen" schießen, verspricht der Finanzminister.

© SZ vom 16.05.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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