Eigenbedarf :"Dass jemand alt und dement ist, führt nicht grundsätzlich zur Unkündbarkeit"

Eigenbedarf : "Es reicht nicht, allein das Alter des Mieters zu betrachten", sagt Henrike Butenberg in Bezug auf Kündigungen bei Eigenbedarf.

"Es reicht nicht, allein das Alter des Mieters zu betrachten", sagt Henrike Butenberg in Bezug auf Kündigungen bei Eigenbedarf.

(Foto: Alessandra Schellnegger)

Henrike Butenberg vertritt als Rechtsanwältin sowohl Vermieter als auch Mieter. Bei Kündigungen wegen Eigenbedarfs hält sie nichts von pauschalen Regelungen.

Interview von Anna Hoben

Henrike Butenberg ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München. Sie vertritt sowohl Mieter als auch Vermieter. Ein Gespräch über Kündigungen wegen Eigenbedarfs, ein Thema, das in München zurzeit an Brisanz gewinnt und mit dem sich gerade auch die höchsten Zivilrichter am Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt haben.

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