Süddeutsche Zeitung

Eheleute Wepper verklagen Klatschzeitschrift:Super Nasen

Ähnliche Nasen dank Werner Mang? Diese falsche Anspielung auf Schönheits-OPs wollten die Eheleute Angela und Fritz Wepper nicht auf sich sitzen lassen - und streiten sich nun vor Gericht mit einem bunten Klatschblättchen.

Ekkehard Müller-Jentsch

Supernasen - dank Werner Mang? Das wollen die Eheleute Angela und Fritz Wepper nicht auf sich sitzen lassen. Ein buntes Klatschblättchen namens Freizeitwoche hatte ein Bild gedruckt, das beide gemeinsam mit dem Schönheitschirurgen zeigt. Das Trio hatte an einer Reise des Royal Fishing Club in das Sultanat Oman teilgenommen: Deshalb hielt es auf dem Foto einen Fisch in Händen, der sich - so die launige Bildunterschrift - optisch den Weppers "angepasst" zu haben scheine.

Doch über den Vergleich mit dem mürrisch dreinblickenden Schuppentier regen sich die getrennt lebenden Eheleute nicht so sehr auf. Vielmehr stinkt ihnen, dass ihre eigenen Nasen und Stirnpartien angeblich ähnlich aussähen - da habe der Meister wohl nachgeholfen, orakelte die Gazette.

Über ihren Münchner Anwalt Michael Scheele forderten die Weppers von der Zeitschrift eine Unterlassungserklärung. Die bekamen sie auch. Doch die mehr als 1000 Euro Anwaltsgebühren will die Illustrierte nicht zahlen: Denn es handle sich bei der Bildunterschrift nicht um eine unwahre Tatsachenbehauptung, sondern nur um eine "satirische Meinungsäußerung".

Beim Münchner Amtsgericht kam das Blatt damit durch. Der Richter meinte, dass gerade der Hinweis auf die Ähnlichkeit mit einem Fisch zeige, dass es sich um eine "humoristisch satirische Darstellung" handle. Scheele kann darüber aber nicht lachen. Hier gehe es um Grundsätzliches, meint der Jurist: "Wer eine Unterlassungserklärung abgibt, hat auch die Abmahnkosten zutragen." Es könne nicht angehen, dass seine Mandanten einerseits Recht bekommen und andererseits auf den Kosten sitzen bleiben sollen. Er ging in Berufung. Am Montag wurde darüber vor der Pressekammer am Landgericht MünchenI verhandelt.

Es müsse möglich sein, solch ein Bild mit einem läppischen Kommentar als Satire zu präsentieren, meinten aber auch hier die Richter. Zumal das Foto von Chirurg Werner Mang auch auf der Internetseite seiner Bodenseeklinik veröffentlicht worden sei: "Ein klassisches Eigentor".

Das Urteil werde also voraussichtlich nicht anders ausfallen, als die solide begründete Entscheidung des Amtsrichters, kündigte der Vorsitzende Richter bereits an.

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Quelle:
SZ vom 10.1.2012/sonn
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