Süddeutsche Zeitung

Eggarten:Problematisches Wachstum

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Baumfällungen im Eggarten verärgern Lokalpolitiker

Von Simon Schramm, Eggarten

Manche Pächter im Eggarten sind überrascht worden von den Baumfällungen, die das Wohnungsbauunternehmen CA Immo in mehreren Straßen der Kleinsiedlung ausgeführt hat. Die Mitglieder des Bezirksausschusses haben von den Maßnahmen inzwischen ebenfalls erfahren und sind verärgert. Lokalpolitikerin Christine Lissner (Grüne) schätzte die Anzahl der gefällten Bäume auf zwölf Stück, bei einem seien alle Äste abgeschnitten worden; laut Lissner sei den Pächtern mitgeteilt worden, die Fällungen seien notwendig, weil die Bäume in Stromleitungen wachsen würden. Lissner stellte in Frage, ob die Fällungen notwendig waren und kritisierte, dass die meisten gefällten Bäume gar nicht unter den Stromleitungen positioniert seien. Unter Stromleitungen würden sich noch zahlreiche Bäume befinden, denen nun auch die Fällung drohe.

Das Wohnungsunternehmen verwies auf Anfrage der SZ auf seine Verkehrssicherungspflicht und erklärte, dass die Entscheidung über die jeweils nötige Arbeit, also Fällung oder Stutzung, durch ein biologisches Gutachten getroffen worden sei. Dabei sei auch geprüft worden, ob geschützte Tierarten durch die Maßnahmen beeinträchtigt würden, was nur in sehr geringem Ausmaß der Fall gewesen sei. Grund für die Baumarbeiten seien zum einen Erkrankungen von Bäumen gewesen, die die Sicherheit von Menschen und Stromleitungen beeinträchtigen würden. Zum anderen habe es Grund zur Fällung gegeben, weil es übermäßiges, unkontrolliertes Wachstum der Bäume gegeben habe, das auch die Sicherheit beeinträchtigt habe. Die CA Immo plane nicht, in diesem Jahr weitere Bäume zu fällen, so der Pressesprecher des Unternehmens. Alle Baumarbeiten seien der Unteren Naturschutzbehörde angezeigt worden, die das bestätigt. In der Eggartensiedlung gilt nicht die Baumschutzverordnung, Fällungen sind also nicht genehmigungspflichtig. Die Untere Naturschutzbehörde will bis etwa Mitte Juli prüfen, ob die mitgeteilten Fällungen einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen und ob gegen Vorschriften des Artenschutzes verstoßen wurde.

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Quelle:
SZ vom 20.06.2016
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