Zum zweiten Mal in fünf Jahren:Tödlicher Treppensturz

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Unfall in Markt Schwabener Seniorenheim wirft Frage nach Sicherheitsmängeln auf

Karin Kampwerth

Ein 83 Jahre alter Mann, der unter einer beginnenden Demenz litt, kippte Anfang Juni mit seinem Rollstuhl die Stufen im ersten Stock hinab. (Foto: Peter Hinz-Rosin)

Zum zweiten Mal innerhalb von fünf Jahren ist im Markt Schwabener Seniorenheim der Arbeiterwohlfahrt (Awo) ein Bewohner eine Treppe hinuntergestürzt und wenig später gestorben. Ein 83 Jahre alter Mann, der unter einer beginnenden Demenz litt, war mit seinem Rollstuhl die Stufen im ersten Stockwerk hinabgekippt. Das Unglück ereignete sich bereits am 5. Juni. Rolf Jorga, Angehörigenbeirat der Einrichtung, die vom Awo-Bezirksverband betrieben wird, machte den Unfall öffentlich, nachdem seine Versuche, die Verantwortlichen von einer Absicherung der Treppenhäuser zu überzeugen, gescheitert sind. 2008 war seine Mutter ebenfalls mit einem Rollstuhl dieselbe Treppe hinuntergestürzt und kurz darauf gestorben.

Ein 83 Jahre alter Mann, der unter einer beginnenden Demenz litt, kippte Anfang Juni mit seinem Rollstuhl die Stufen im ersten Stock hinab. (Foto: Peter Hinz-Rosin)

Der Awo-Bezirksverband bedauert das tragische Unglück, weist jedoch die Verantwortung von sich. "Wir hätten gerne schon 2008 reagiert", sagt Sprecherin Tina von Volckamer. So habe auf Initiative des Bezirksverbandes vor drei Jahren im Beisein der Einrichtungsleitung und Bewohnervertreter Jorga ein Gespräch zur Treppensicherung im Bauamt des Ebersberger Landratsamtes stattgefunden. Die Bauaufsichtsbehörde habe jedoch keine Notwendigkeit zu Veränderungen gesehen, da der Zustand allen bauaufsichtlichen Gesetzen entspreche. "Der Vertreter des Bauamtes erklärte außerdem, dass ein entsprechender Antrag seitens des Trägers mit dem Verweis auf die Notwendigkeit, Flucht- und Rettungswege zu sichern, durch seine Behörde abgelehnt würde", sagt von Volckamer. Das würden die Brandschutzbestimmungen erfordern. "Sollte das Landratsamt jedoch jetzt zu einer anderen Auffassung kommen als 2010, dann werden wir eine Treppensicherung anbringen."

Tina von Volckamer weist allerdings darauf hin, dass die Möglichkeiten sorgsam abgewogen werden müssen, denn schon eine verschlossene Tür sei eine freiheitsentziehende Maßnahme. In den Awo-Häusern würde Angehörigen von Bewohnern, die aufgrund einer demenziellen Erkrankung ein erhöhtes Sturzrisiko zeigten, eine Verlegung in einen beschützenden Bereich nahegelegt. Das müsse allerdings richterlich genehmigt werden.

Die Tochter des nun Verstorbenen mache den Pflegekräften, die sehr erschüttert über das Unglücks seien, ausdrücklich keine Vorwürfe, sagt von Volckamer. Dennoch würden die Mitarbeiter auf der Straße darauf angesprochen. Wohl auch deshalb, weil das Haus in den vergangenen Jahren öfter in die Schlagzeilen geraten war. Vor zwei Jahren sollen Mitarbeiter alte Menschen nicht nur körperlich, sondern auch verbal schikaniert haben. 2005 soll der damalige Heimleiter mit den Bewohnern Alkoholgelage und Rollstuhlrallyes veranstaltet haben.

© SZ vom 05.07.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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