Süddeutsche Zeitung

Zorneding:Fehlalarme werden teurer

Gemeinde Zorneding erhöht Einsatzgebühren für Feuerwehr

Von Andreas Junkmann, Zorneding

Wer sich künftig in Zorneding ein saftiges Steak in der heimischen Küche zubereitet, sollte darauf achten, dass er oder sie es mit den Röstaromen nicht übertreibt. Denn das wäre nicht nur schade um das gute Stück Fleisch, sondern kann auch schnell teuer werden. Dann nämlich, wenn der Rauch dafür sorgt, dass der Brandmelder Alarm schlägt und die örtliche Feuerwehr ausrücken muss. Die Gebühren für einen solchen Fehlalarm hat der Zornedinger Gemeinderat nun in seiner jüngsten Sitzung großzügig angehoben.

Waren bisher für den falschen Notruf 180 Euro fällig, müssen Bürger nun einen Maximalbetrag von bis zu 300 Euro entrichten. Damit, so Bürgermeister Piet Mayr (CSU), liege man im Landkreis etwa im Durchschnitt. Es gebe Gemeinden, die noch deutlich mehr verlangen würden. Eine Anhebung der Gebühren jedoch sei unumgänglich gewesen, denn: "Die Fehlalarme haben in der Gemeinde teilweise Überhand genommen", so der Rathauschef. Regelmäßig müssten die Einsatzkräfte ausrücken, ohne dass ein Notfall vorliege.

Im Zuge der Anpassung der sogenannten Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren Zorneding und Pöring hat der Gemeinderat auch weitere Posten korrigiert. So kostet es künftig unter anderem 238,21 Euro pro Stunde, wenn die Einsatzkräfte die Drehleiter benutzen müssen. Muss das Tanklöschfahrzeug aus der Garage gefahren werden, sind 134,38 Euro fällig, für den Gerätewagen mit Ladekran 142,77 Euro, der Mannschaftstransportwagen kostet 50,82 Euro, der Einsatz der Tragkraftspritze 67,42 Euro. Die Personalkosten werden weiterhin je nach Ausrückstunden berechnet und liegen bei 28 Euro pro Stunde, angefangene Stunden unter 30 Minuten Einsatzzeit kosten entsprechend die Hälfte.

Wer sich nun fragen sollte, ob er angesichts dieser Gebühren tatsächlich die Feuerwehr rufen sollte, wenn die Küche in Flammen steht, für den sei auf Paragraf 1, Ziffer 1 der Satzung verwiesen. Dort ist festgehalten, dass Einsätze nach dem notwendigen Umfang der Hilfeleistung berechnet werden, was im Klartext heißt: "Für Einsätze und Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen, wird kein Kostenersatz erhoben." Das angebrannte Steak in der Pfanne allerdings fällt somit nicht unter diese Kategorie.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5132278
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 01.12.2020
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.