Zorneding:Bauausschuss bleibt hart

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Rund um die Kapelle herum sind in den vergangenen Jahren viele Neubauten entstanden. (Foto: Peter Hinz-Rosin)

Die Sicht auf die Zornedinger Antoniuskapelle soll frei bleiben

Von .Anselm Schindler, Zorneding

Das Thema ist eigentlich längst durchdiskutiert, und doch hat sich der Zornedinger Bauausschuss in seiner Sitzung am vergangenen Dienstagabend erneut damit befassen müssen: Eine Familie aus Zorneding will ein Grundstück zwischen den Straßen Am Kapellenberg und An der Flur bebauen, ein Ansinnen, das der Gemeinderat bereits im Vorjahr vergangenen April abgelehnt hatte. Nun hatte die Familie einen Antrag auf Befreiung von den Regelungen des Bebauungsplans gestellt.

Am südöstlichen Rand des Geländes, das sich auch im Besitz der Familie befindet, steht eine kleine Kapelle, der die benachbarte Straße ihren Namen verdankt. Die Antoniuskapelle ist denkmalgeschützt, errichtet wurde sie im Jahr 1683. Aus diesem Grund hatte das Verwaltungsgericht eine Bebauung des Grundstücks bereits 2012 mit Verweis auf das Denkmalschutzgesetz abgelehnt.

Im April vergangenen Jahres hatte die Eigentümerfamilie es trotzdem noch einmal versucht und bei der Gemeinde einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans gestellt, den der Gemeinderat dann ablehnte. Bei einer Bebauung werde die Sicht auf die Kapelle verstellt, erklärte Bürgermeister Piet Mayr (CSU) damals in der Sitzung. Auf den Flächen um das Grundstück herum waren in den vergangenen Jahren zahlreiche neue Häuser entstanden, östlich der Straße "An der Flur" wurden erst in den vergangenen Monaten vier Doppel- und vier Einzelhäuser sowie 31 Eigentumswohnungen fertiggestellt. Es sei deshalb verständlich, dass die Besitzer des Grundstücks am Kapellenberg gerne ebenfalls bauen würden, doch habe sich an den denkmalschutzrechtlichen Bedenken nichts geändert, erklärte Mayr in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses.

Der kleine Hügel, auf dem die Kapelle steht, wird von Kindern im Winter gerne zum Schlittenfahren genutzt, am Fuß des Hügels würde die Eigentümerfamilie gerne ein Einfamilienhaus mit drei Garagen errichten. Vor der Abstimmung im Bauausschuss warb Bianka Poschenrieder (SPD) dafür, noch einmal mit den Grundstücksbesitzern zu reden, möglicherweise könne man sich ja auf eine kleinere Bebauung einigen.

Das allerdings sei unwahrscheinlich, erklärte Bürgermeister Mayr und bezog sich dabei auf die Stellungnahmen der Unteren Denkmalschutzbehörde und des Bauamtes. Dort ist davon die Rede, dass jegliche Bebauung auf dem fast 2000 Quadratmeter großen Grundstück die Sicht auf die Kapelle einschränken würde. Ein kleineres Wohnhaus mit wenigen oder keinen Garagen würde von den Behörden deshalb voraussichtlich ebenso wenig erlaubt, wie das bereits abgelehnte Bauprojekt, darin waren sich die meisten Mitglieder des Zornedinger Bauausschusses einig. Sie lehnten den Antrag auf Befreiung dementsprechend mit einer Mehrheit von sechs zu drei Stimmen ab

© SZ vom 31.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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