Süddeutsche Zeitung

Adventsaktion:Noch zwei Wunschbäume

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Im Landratsamt und im Zornedinger Rathaus gibt es Christbaumschmuck, der dabei hilft, Träume zu erfüllen.

Ein Weihnachtsbaum mit Kinderwünschen steht derzeit im Foyer des Landratsamtes in Ebersberg. Wer einem Kind aus einer Familie mit geringem Einkommen eine Weihnachtsfreude bereiten möchte, kann sich dort einen Wunschzettel abholen. Bis Freitag, 9. Dezember, sollte das Geschenk verpackt wieder im Landratsamt abgegeben werden. Die Wünsche sind auf einen Wert von 30 Euro begrenzt. Landrat Robert Niedergesäß wird die Geschenke dann Mitte Dezember bei einer kleinen Weihnachtsfeier an die Kinder selbst beziehungsweise an Vertreterinnen und Vertreter der Tafeln der Gemeinden übergeben, die sie dann an die Familien weiterreichen.

Organisiert wird die Wunschbaum-Aktion von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgerservice im Landratsamt. Sie informieren, dass am Empfang eine Liste bereitliegt, in die sich alle eintragen sollten, die einen Wunschzettel vom Baum abholen. Zu den folgenden Zeiten ist das Landratsamt geöffnet: Montag bis Mittwoch von 7.30 bis 17 Uhr, am Donnerstag von 7.30 bis 18 Uhr und am Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr. Wer Fragen zum Wunschbaum hat, kann sich telefonisch unter (08092) 823-0 oder per E-Mail mit der Adresse buergerservice@lra-ebe.de an das Landratsamt wenden.

Auch im Foyer des Zornedinger Rathauses wird wieder ein Tannenbaum aufgestellt - diesmal aus Energiespargründen ohne Beleuchtung, dafür aber auch mit Wunschkärtchen von bedürftigen Zornedinger Kindern.

Wer einem Kind einen Wunsch erfüllen mag, sollte bis spätestens 7. Dezember, ins Rathaus kommen und sich bei Sandra Butscher oder Christina Zenthöfer im ersten Stock melden, damit die Kontaktdaten erfasst werden können. Anschließend kann ein Wunsch ausgesucht werden. Das Geschenk soll verpackt und nummeriert bis spätestens Mittwoch, 14. Dezember, 18 Uhr, im Rathaus bei Frau Butscher oder Christina Zenthöfer abgegeben werden. Rechtzeitig vor dem Fest wird das Präsent dann an die Familie weitergeleitet. So freut sich das Kind am Heiligen Abend über das Geschenk und gleichzeitig bleibt die Anonymität der Betroffenen gewahrt.

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