Süddeutsche Zeitung

Wohnen in Poing:Mehr Komfort für Radler

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Poinger Gemeinderat beschließt neue Stellplatzsatzung

Von Barbara Mooser, Poing

Wer ein Haus baut, muss auch genügend Parkplätze einplanen, so ist es schon immer, auch in Poing. Künftig muss dort allerdings auch genügend Platz für Fahrräder vorgesehen werden, das hat der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderats am Dienstag beschlossen. Eine entsprechende Satzung zur "Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder" wurde einstimmig verabschiedet. Damit will die Gemeinde den Radverkehr und die klimafreundliche Mobilität generell fördern. Dass die Gemeinde schon viel für Fahrradfahrer tut, hat sie seit einigen Wochen ganz offiziell: Im Juli wurde sie von einer Jury offiziell als "fahrradfreundliche Kommune" gewürdigt.

Das bedeutet aber nicht, dass sich Poing auf seinen Lorbeeren ausruhen darf oder will - eine ständige Fortentwicklung ist Bedingung bei der Auszeichnung. Und nun will die Gemeinde eben bei den Stellplätzen ansetzen. In der Vergangenheit war es ja oft so, dass Bauunternehmen, wenn alles andere fertig war, noch ein paar Radabstellplätze irgendwo dazu zimmerten, nicht selten so schlecht erreichbar und unpraktisch, dass die Radler ihre Gefährte doch lieber an die nächste Laterne oder den Zaun ketten. Nun macht die Gemeinde aber klare Vorgaben, sowohl was die Zahl, als auch was die Art der Fahrradstellplätze betrifft.

So müssen für Wohngebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten mindestens ein Drittel der Stellplätze oberirdisch angelegt werden. Bei größeren Wohnanlagen mit mehr als vier Einheiten müssen mindestens 50 Prozent der Abstellplätze in umschlossenen, absperrbaren Räumen nachgewiesen werden. Ein Fahrradabstellplatz muss mindestens 190 mal 70 Zentimeter groß sein, außer wenn geeignete Fahrradständerkonstruktionen auch mit etwas weniger Platz eine gute Abstellmöglichkeit bieten. Alle Abstellplätze müssen direkt zugänglich und ebenerdig oder über Rampen gut erreichbar und beleuchtet sein.

Auch wie viele Plätze gebaut werden müssen, ist genau festgelegt. Läden beispielsweise müssen pro 50 Quadratmeter Verkaufsfläche einen Platz vorsehen, mindestens zwei insgesamt. Bei Gaststätten ist ein Abstellplatz je 25 Quadratmeter Innenbereich beziehungsweise je 30 Quadratmeter Freischankfläche vorgesehen. Bei Büro- und Verwaltungsräumen ist pro 50 Quadratmeter Fläche ein Radlparkplatz nötig. Auch für Mehrfamilienhäuser, Seniorenheime, Kitas und Schulen gibt es genaue Festlegungen. Auf Anregung von Werner Dankesreiter (Grüne) gibt die Gemeinde den künftigen Bauherren auch Hinweise, wie die Abstellplätze gestaltet werden sollten. Denn es gebe genügend schlechte Beispiele, sagte Dankesreiter, in denen die Felgen der Fahrräder ruiniert würden oder breitere Reifen nicht einmal Platz hätten. Insgesamt verabschiedete der Ausschuss die Satzung ohne größere Diskussion. "Es ist jetzt mal ein Anfang, wir können das jederzeit modifizieren", sagte Zweiter Bürgermeister Reinhard Tonollo (SPD), der die Sitzung leitete.

Einen Unterschied gibt es übrigens zu den gängigen Stellplatzsatzungen für Autos: Die neue Satzung für Fahrräder sieht es nicht vor, dass man sich in Einzelfällen durch die Zahlung einer Ablöse von der Pflicht befreien kann.

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Quelle:
SZ vom 16.09.2021
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